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Unterhaltsheranziehung
Die Unterhaltsheranziehungsstelle ist mit der Prüfung, Feststellung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Leistungsempfänger / -innen nach dem SGB II und SGB XII befasst, unter anderem
- Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
- Unterhalt für getrennt lebende und geschiedene Ehegatten
- Unterhalt für Eltern bei Heimunterbringung
Sind Sie als Angehörige/r von der Unterhaltsheranziehungsstelle kontaktiert worden? Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Auskunftspflichten und beantworten Ihre Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Heranziehung zu Unterhaltszahlungen.
Ansprechpartner/innen
Unterlagen
Als unterhaltspflichtiger Angehörige/r werden Sie von der Unterhaltsheranziehungsstelle kontaktiert und erhalten im Rahmen der Unterhaltsprüfung automatisch Vordrucke zur Auskunftserteilung per Post übersandt.
Die Unterhaltsheranziehungsstelle ist mit der Prüfung, Feststellung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Leistungsempfänger / -innen nach dem SGB II und SGB XII befasst, unter anderem
- Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
- Unterhalt für getrennt lebende und geschiedene Ehegatten
- Unterhalt für Eltern bei Heimunterbringung
Sind Sie als Angehörige/r von der Unterhaltsheranziehungsstelle kontaktiert worden? Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Auskunftspflichten und beantworten Ihre Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Heranziehung zu Unterhaltszahlungen.
Als unterhaltspflichtiger Angehörige/r werden Sie von der Unterhaltsheranziehungsstelle kontaktiert und erhalten im Rahmen der Unterhaltsprüfung automatisch Vordrucke zur Auskunftserteilung per Post übersandt.
Unterhalt, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt, Verwandtenunterhalt, Unterhaltsprüfung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22102/showFrau
Hartz
Koordinatorin
212