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Übernahme von Bestattungskosten
Übernahme von Bestattungskosten als Sozialhilfeleistung
Die erforderlichen Kosten für eine Bestattung werden vom Fachbereich 3-2-50 („Sozialamt“) übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen (§ 74 SGB XII).
In welchem Fall kann ich die Übernahme von Bestattungskosten beim Sozialamt beantragen?
Die Sozialhilfeleistung kommt grundsätzlich nur dann infrage, wenn die/der Verstorbene keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen hat und es keine anderen Personen oder Stellen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.
Kontakt
Be- und ErstattungsstelleEssener Str. 53,
46047 Oberhausen
E-Mail: bestattungskosten@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtes für Soziales klären.
Übernahme von Bestattungskosten als Sozialhilfeleistung
Die erforderlichen Kosten für eine Bestattung werden vom Fachbereich 3-2-50 („Sozialamt“) übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen (§ 74 SGB XII).
In welchem Fall kann ich die Übernahme von Bestattungskosten beim Sozialamt beantragen?
Die Sozialhilfeleistung kommt grundsätzlich nur dann infrage, wenn die/der Verstorbene keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen hat und es keine anderen Personen oder Stellen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtes für Soziales klären.
Bestattung, Beerdigungskosten, Hilfeleistung, Übernahme https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22844/showHerr
Roland
Zachau
Sachbearbeitung
Herr
Glasmacher
Sachbearbeitung