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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Sie hat das Ziel,
- eine drohende Behinderung zu verhüten,
- eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und
- Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die Eingliederungshilfe kann für folgende Bereiche beantragt werden: Medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Dazu gehören zum Beispiel:
- Frühförderung für Kinder
- Kostenübernahme für Einzel- oder Gruppenintegration in der Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung vorrangiger Leistungen
- Betreuung in der Schule durch Integrationshelfer bzw. Schulassistenz
- Kostenübernahmen von Therapien (zum Beispiel Autismustherapie)
- Assistenz für die Freizeit
Die Eingliederungshilfe kann auch als Persönliches Budget bewilligt werden.
Für einen Teil der Förderung in Kindertageseinrichtungen gewährt der Landschaftsverband Rheinland Leistungen.
Gebühren
kostenfrei
Unterlagen
- Einkommens- und Vermögensunterlagen
- Nachweis über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über vorrangige Leistungen, z.B. Pflegekasse, Rententräger
- Nachweis über die Höhe der Unterkunftskosten
- Therapieberichte
- ärztliche Unterlagen, Gutachten MDK bei Pflegebedürftigkeit
- Entwicklungsbericht Kindertagesstätte und/oder Schule
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Sie hat das Ziel,
- eine drohende Behinderung zu verhüten,
- eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und
- Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die Eingliederungshilfe kann für folgende Bereiche beantragt werden: Medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Dazu gehören zum Beispiel:
- Frühförderung für Kinder
- Kostenübernahme für Einzel- oder Gruppenintegration in der Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung vorrangiger Leistungen
- Betreuung in der Schule durch Integrationshelfer bzw. Schulassistenz
- Kostenübernahmen von Therapien (zum Beispiel Autismustherapie)
- Assistenz für die Freizeit
Die Eingliederungshilfe kann auch als Persönliches Budget bewilligt werden.
Für einen Teil der Förderung in Kindertageseinrichtungen gewährt der Landschaftsverband Rheinland Leistungen.
- Einkommens- und Vermögensunterlagen
- Nachweis über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über vorrangige Leistungen, z.B. Pflegekasse, Rententräger
- Nachweis über die Höhe der Unterkunftskosten
- Therapieberichte
- ärztliche Unterlagen, Gutachten MDK bei Pflegebedürftigkeit
- Entwicklungsbericht Kindertagesstätte und/oder Schule