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Schulbegleitung

Wenn Kinder mit einer Behinderung beim Schulbesuch Hilfe benötigen, können sie eine Schulbegleitung erhalten.
Die Schulbegleitung muss von den Eltern einmalig beantragt werden. Zusammen mit den Eltern wird ein Gesamtplan erstellt. Darin wird festgeschrieben, welche Hilfen das Kind benötigt. 
Danach wird von den Fachkräften der Eingliederungshilfe in regelmäßigen Abständen geprüft, ob die Unterstützung weiterhin erforderlich ist.
Eine Schulbegleitung kann mehrere Kinder gleichzeitig unterstützen oder, falls nötig, auch für nur ein Kind zuständig sein. 
Wenn das Kind eine körperliche, geistige oder eine Mehrfachbehinderung hat muss die Schulbegleitung beim Träger der Eingliederungshilfe beantragt werden.
Für Kinder mit einer seelischen Behinderung ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (oder einfach das Jugendamt) zuständig.

Gebühren

kostenfrei

Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis
  • Therapieberichte
  • ärztliche Unterlagen, Gutachten MDK bei Pflegebedürftigkeit
  • Entwicklungsbericht Kindertagesstätte und/oder Schule
  • Bescheid des Schulamtes über Förderort und Förderschwerpunkt, Nachteilsausgleich

Schulbegleitung

Wenn Kinder mit einer Behinderung beim Schulbesuch Hilfe benötigen, können sie eine Schulbegleitung erhalten.
Die Schulbegleitung muss von den Eltern einmalig beantragt werden. Zusammen mit den Eltern wird ein Gesamtplan erstellt. Darin wird festgeschrieben, welche Hilfen das Kind benötigt. 
Danach wird von den Fachkräften der Eingliederungshilfe in regelmäßigen Abständen geprüft, ob die Unterstützung weiterhin erforderlich ist.
Eine Schulbegleitung kann mehrere Kinder gleichzeitig unterstützen oder, falls nötig, auch für nur ein Kind zuständig sein. 
Wenn das Kind eine körperliche, geistige oder eine Mehrfachbehinderung hat muss die Schulbegleitung beim Träger der Eingliederungshilfe beantragt werden.
Für Kinder mit einer seelischen Behinderung ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (oder einfach das Jugendamt) zuständig.

  • Schwerbehindertenausweis
  • Therapieberichte
  • ärztliche Unterlagen, Gutachten MDK bei Pflegebedürftigkeit
  • Entwicklungsbericht Kindertagesstätte und/oder Schule
  • Bescheid des Schulamtes über Förderort und Förderschwerpunkt, Nachteilsausgleich

kostenfrei

Schule, Inklusion, Förderschule, Assistenzleistungen, Eingliederungshilfe, Integrationshelfer, persönliche Assistenz https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/36153/show
Eingliederungshilfe in der Zuständigkeit der Stadt Oberhausen für behinderte Menschen
Essener Str. 53 46047 Oberhausen

Frau

Svenja

Magera

Sachbearbeitung

2. OG Südflügel

0208 825-2052
svenja.magera@oberhausen.de

Frau

Ingrid

Neitzel

Arbeitsgruppenleitung

2. OG Südflügel

0208 825-2760
neitzel@oberhausen.de

Frau

Verena

Schulz

2. OG Südflügel

0208 825-4130
verena.schulz@oberhausen.de

Frau

Judith

Thomas

2. OG Südflügel

0208 825-4126
judith.thomas@oberhausen.de