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Schulbegleitung
Wenn Kinder mit einer Behinderung beim Schulbesuch Hilfe benötigen, können sie eine Schulbegleitung erhalten.
Die Schulbegleitung muss von den Eltern einmalig beantragt werden. Zusammen mit den Eltern wird ein Gesamtplan erstellt. Darin wird festgeschrieben, welche Hilfen das Kind benötigt.
Danach wird von den Fachkräften der Eingliederungshilfe in regelmäßigen Abständen geprüft, ob die Unterstützung weiterhin erforderlich ist.
Eine Schulbegleitung kann mehrere Kinder gleichzeitig unterstützen oder, falls nötig, auch für nur ein Kind zuständig sein.
Wenn das Kind eine körperliche, geistige oder eine Mehrfachbehinderung hat muss die Schulbegleitung beim Träger der Eingliederungshilfe beantragt werden.
Für Kinder mit einer seelischen Behinderung ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (oder einfach das Jugendamt) zuständig.
Kontakt
Eingliederungshilfe in der Zuständigkeit der Stadt Oberhausen für behinderte MenschenEssener Str. 53,
46047 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Gebühren
kostenfrei
Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- Therapieberichte
- ärztliche Unterlagen, Gutachten MDK bei Pflegebedürftigkeit
- Entwicklungsbericht Kindertagesstätte und/oder Schule
- Bescheid des Schulamtes über Förderort und Förderschwerpunkt, Nachteilsausgleich
Wenn Kinder mit einer Behinderung beim Schulbesuch Hilfe benötigen, können sie eine Schulbegleitung erhalten.
Die Schulbegleitung muss von den Eltern einmalig beantragt werden. Zusammen mit den Eltern wird ein Gesamtplan erstellt. Darin wird festgeschrieben, welche Hilfen das Kind benötigt.
Danach wird von den Fachkräften der Eingliederungshilfe in regelmäßigen Abständen geprüft, ob die Unterstützung weiterhin erforderlich ist.
Eine Schulbegleitung kann mehrere Kinder gleichzeitig unterstützen oder, falls nötig, auch für nur ein Kind zuständig sein.
Wenn das Kind eine körperliche, geistige oder eine Mehrfachbehinderung hat muss die Schulbegleitung beim Träger der Eingliederungshilfe beantragt werden.
Für Kinder mit einer seelischen Behinderung ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (oder einfach das Jugendamt) zuständig.
- Schwerbehindertenausweis
- Therapieberichte
- ärztliche Unterlagen, Gutachten MDK bei Pflegebedürftigkeit
- Entwicklungsbericht Kindertagesstätte und/oder Schule
- Bescheid des Schulamtes über Förderort und Förderschwerpunkt, Nachteilsausgleich
kostenfrei
Schule, Inklusion, Förderschule, Assistenzleistungen, Eingliederungshilfe, Integrationshelfer, persönliche Assistenz https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/36153/showFrau
Svenja
Magera
Sachbearbeitung
2. OG Südflügel
Frau
Ingrid
Neitzel
Arbeitsgruppenleitung
2. OG Südflügel
Frau
Verena
Schulz
2. OG Südflügel
Frau
Judith
Thomas
2. OG Südflügel