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Meldebescheinigung

 

Jeder kann einen Antrag auf eine Meldebescheinigung gemäß § 18 des Bundesmeldegesetzes stellen.

 

Eine Meldebescheinigung enthält immer folgende Angaben zur antragstellenden Person:

  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Doktorgrad(e)
  • Geburtsdatum
  • aktuelle Anschrift(en)

 

Wenn Sie es wünschen, kann die Meldebescheinigung zusätzliche Daten enthalten (einzelne oder alle):

  • frühere(r) Namen
  • Geburtsort und Staat, sofern der Geburtsort nicht in Deutschland liegt
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • gesetzliche(r) Vertreter
  • Familienstand
  • Ehepartner
  • minderjährige Kinder
  • Ausstellungsbehörde, Gültigkeitszeitraum und Seriennummer des Personalausweises und/oder des Reisepasses und/oder der eID-Karte
  • die Tatsache, dass kein Sterbedatum registriert wurde („Lebensbescheinigung“)
  • frühere Anschrift(en) in Oberhausen
  • Ein- und Auszugsdatum aller Anschriften
  • bei Zuzug aus dem Inland: Anschrift der Zuzugswohnung und Zuzugsdatum
  • bei Zuzug aus dem Ausland: Staat und Zuzugsdatum und letzte Wohnung im Inland mit Auszugsdatum
  • bei Wegzug in das Ausland: Staat und Datum des Wegzugs

 

Ein Antrag kann auf der Internetseite der Stadt Oberhausen oder persönlich bei einer der drei Bürgerservicestellen gestellt werden.

 

Für die Beantragung einer Meldebescheinigung bei einer der drei Bürgerservicestellen buchen Sie bitte vorab einen Termin im Internet unter „termine.oberhausen.de“ oder per Telefon unter der Nummer „+49 (0) 208 825 1“.

 

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Sofern Sie eine Meldebescheinigung für eine andere Person beantragen möchten, bringen Sie bitte eine schriftliche Vollmacht und den Personalausweis oder Reisepass dieser Person mit.

Voraussetzungen

  • Termin

    Internet: termine.oberhausen.de
    Telefon: +49 (0) 208 825 1

    Erinnerung:
    Die Antragstellung ist im Internet möglich. (siehe Informationstext)

Gebühren

  • 9 €

 

Gebührenbefreiung

  • bei Beantragung zur Vorlage bei einer Rentenversicherung
  • für Empfänger von Bürgergeld

Bitte geeigneten Nachweis mitbringen.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • mit Vollmacht möglich