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Halterauskünfte

Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden, soweit es sich um einen verkehrsbezogenen Anspruch handelt ( Beispiel: Unfallflucht oder Versicherungsauskunft bei Unfall).
Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.

Telefonische Halteranfragen werden nicht beantwortet.

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Kontakt

Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: zulassung@oberhausen.de

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Gebühren

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