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Kurzzeitkennzeichen
Ein Kurzzeitkennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt werden.
Es ist inklusive des Beantragungstages für fünf Tage gültig und verliert automatisch seine Gültigkeit,
so dass die Kennzeichenschilder vom Kennzeicheninhaber vernichtet werden können.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung für den Zuteilungszeitraum haben, kann ein
Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk im Fahrzeugschein beantragt werden, dass Fahrten nur zur nächstliegenden Prüfstelle in Oberhausen und zurück zulässig sind.
Ist wegen Mängel eine Wiedervorführung des Fahrzeuges erforderlich, dürfen Fahrten zu geeigneten
Einrichtungen zur Reparatur in Oberhausen oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
Entspricht das Fahrzeug keinem genehmigten Typ oder wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, werden Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk zugeteilt, die entsprechende Fahrten zur nächsten Prüfstelle in Oberhausen oder einem angrenzenden Bezirk ermöglichen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Ansprechpartner/innen
Downloads
Gebühren
14,00 EUR
Unterlagen
Für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Personalausweis oder Reisepass
(Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis des/ der Antragstellers/in und Bevollmächtigten) - Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: Fahrzeugpapiere bzw.
EG-Typgenehmigungsbescheinigung beides im Original - der letzte Prüfbericht zur Hauptuntersuchung im Original
- bei Beantragung am Standort: der Kaufvertrag oder die Rechnung als Nachweis des Standortes
Weiterführende Informationen
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Ein Kurzzeitkennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt werden.
Es ist inklusive des Beantragungstages für fünf Tage gültig und verliert automatisch seine Gültigkeit,
so dass die Kennzeichenschilder vom Kennzeicheninhaber vernichtet werden können.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung für den Zuteilungszeitraum haben, kann ein
Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk im Fahrzeugschein beantragt werden, dass Fahrten nur zur nächstliegenden Prüfstelle in Oberhausen und zurück zulässig sind.
Ist wegen Mängel eine Wiedervorführung des Fahrzeuges erforderlich, dürfen Fahrten zu geeigneten
Einrichtungen zur Reparatur in Oberhausen oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
Entspricht das Fahrzeug keinem genehmigten Typ oder wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, werden Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk zugeteilt, die entsprechende Fahrten zur nächsten Prüfstelle in Oberhausen oder einem angrenzenden Bezirk ermöglichen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Personalausweis oder Reisepass
(Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis des/ der Antragstellers/in und Bevollmächtigten) - Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: Fahrzeugpapiere bzw.
EG-Typgenehmigungsbescheinigung beides im Original - der letzte Prüfbericht zur Hauptuntersuchung im Original
- bei Beantragung am Standort: der Kaufvertrag oder die Rechnung als Nachweis des Standortes
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https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20964/showAlles, was Sie beispielsweise bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges, der Außerbetriebsetzung oder der Reservierung eines Wunschkennzeichens wissen und beachten müssen, finden Sie auf diesen Seiten.
Wir möchten Ihnen gern helfen, dies möglichst schnell und reibungslos zu erledigen. Da die Zulassungsstelle starken Publikumsverkehr hat und gewisse Wartezeiten unvermeidbar sind, empfiehlt es sich, sich vorher zu vergewissern, dass alle benötigten Unterlagen vorhanden sind. Dadurch können Sie sich Zeit und unnötige Besuche ersparen.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder ihr Problem durch diese Informationen nicht erfasst ist, können Sie die Zulassungsstelle natürlich vorab auch telefonisch erreichen.