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Technische Änderungen an Fahrzeugen
Bevor Sie in der Kraftfahrzeug- Zulassungsstelle vorsprechen, um eine technische Änderung eintragen zu lassen, muss das Fahrzeug von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen einer Überwachungsorganisation ( zum Beispiel TÜV, Dekra, KüS, GTÜ) begutachtet worden sein.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
12,70 EUR
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Gutachten der Überwachungsorganisation
- hinteres Kennzeichenschild (wenn gleichzeitig eine neue Hauptuntersuchung erstellt wurde)
Weiterführende Informationen
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Bevor Sie in der Kraftfahrzeug- Zulassungsstelle vorsprechen, um eine technische Änderung eintragen zu lassen, muss das Fahrzeug von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen einer Überwachungsorganisation ( zum Beispiel TÜV, Dekra, KüS, GTÜ) begutachtet worden sein.
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- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Gutachten der Überwachungsorganisation
- hinteres Kennzeichenschild (wenn gleichzeitig eine neue Hauptuntersuchung erstellt wurde)
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https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20980/showAlles, was Sie beispielsweise bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges, der Außerbetriebsetzung oder der Reservierung eines Wunschkennzeichens wissen und beachten müssen, finden Sie auf diesen Seiten.
Wir möchten Ihnen gern helfen, dies möglichst schnell und reibungslos zu erledigen. Da die Zulassungsstelle starken Publikumsverkehr hat und gewisse Wartezeiten unvermeidbar sind, empfiehlt es sich, sich vorher zu vergewissern, dass alle benötigten Unterlagen vorhanden sind. Dadurch können Sie sich Zeit und unnötige Besuche ersparen.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder ihr Problem durch diese Informationen nicht erfasst ist, können Sie die Zulassungsstelle natürlich vorab auch telefonisch erreichen.