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Fahrerlaubnis Klasse AM, A1, A2, A, B und BE, L und T
Zuständig ist immer die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Gebühren
44,70 EUR
Unterlagen
- Gültiges, amtliches Ausweisdokument
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre und im Original)
- Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung im Original
- Name und Anschrift der Fahrschule und zuständigen Prüfstelle
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
Weiterführende Informationen
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Zuständig ist immer die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes.
- Gültiges, amtliches Ausweisdokument
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre und im Original)
- Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung im Original
- Name und Anschrift der Fahrschule und zuständigen Prüfstelle
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21287/showDer Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
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