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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Sie möchten im Ausland heiraten?
Bitte erfragen Sie im jeweiligen Land, ob ein Ehefähigkeitszeugnis vom deutschen Standesamt vorgelegt werden muss.
Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt des Wohnsitzes. Wenn Sie im Ausland wohnen, dann ist das Standesamt des letzten inländischen Wohnortes zuständig.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate gültig.
Gebühren
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses,
- wenn beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 40,00 EUR
- wenn nur einer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt 66,00 EUR
Eventuelle Gebühren:
- Einsicht in ein Register 6,- EUR
- Aufenthaltsbescheinigungen 9,- EUR
Unterlagen
Welche Unterlagenvon Ihnen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei einem Informationstermin.