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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Sie möchten im Ausland heiraten?

Bitte erfragen Sie im jeweiligen Land, ob ein Ehefähigkeitszeugnis vom deutschen Standesamt vorgelegt werden muss.

Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt des Wohnsitzes. Wenn Sie im Ausland wohnen, dann ist das Standesamt des letzten inländischen Wohnortes zuständig.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate gültig.

Kontakt

Eheschließung
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: eheschliessung@oberhausen.de

Gebühren

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses,

  • wenn beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen  40,00 EUR
  • wenn nur einer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt  66,00 EUR


Eventuelle Gebühren:

  • Einsicht in ein Register 6,- EUR 
  • Aufenthaltsbescheinigungen 9,- EUR

Unterlagen

Welche Unterlagenvon Ihnen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei einem Informationstermin.