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Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Das Aufenthaltsgesetz enthält einige Regelungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Damit ist sowohl die selbständige Tätigkeit, als auch die unselbständige Tätigkeit (Beschäftigung) gemeint.
Voraussetzung ist in den meisten Fällen die Beantragung eines Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Es gibt Sonderregelungen z.B. für Staatsangehörige der sogenannten Westbalkan-Staaten, für Au-Pair-Aufenthalte, Werkvertragarbeitnehmer
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Gebühren
abhängig von der Art der beabsichtigten Tätigkeit sind Gebühren in unterschiedlicher Höhe fällig. Diese erfahren Sie bei Ihrem Sachbearbeiter.
Unterlagen
- Lohnabrechnungen
- Bescheinigung des Steuerberaters
- Nachweis über Krankenversicherung
Da jeder Fall anders gelagert ist, kann es vorkommen, dass Sie noch andere Unterlagen benötigen. Dies erfahren Sie bei einer Beratung bei Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in.