BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Beurkundung eines Sterbefalls
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.
Zuständig ist:
Für die Beurkundung im Sterberegister ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Gebühren
Gebühr für die Erteilung einer Sterbeurkunde 10,00 EUR.
Zweites und jedes weitere Stück dieser Urkunden, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, die Hälfte der vorgenannten Gebühr.
Unterlagen
Je nach Familienstand der Verstorbenen sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen.
Falls Bestattungsunternehmen beauftragt sind, haben diese grundsätzlich in ihrem Leistungsservice vorgesehen, für eine ordnungsgemäße Sterbefallbeurkundung zu sorgen.