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Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Sie haben im Ausland geheiratet und möchten diese Ehe in den deutschen Registern eintragen lassen?
Voraussetzung für die Nachbeurkundung ist, dass mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Bitte beachten Sie: Um Ihren Familienstand beim Einwohnermeldeamt ändern zu lassen, ist keine Nachbeurkundung notwendig.
Legen Sie hierfür Ihre Heiratsurkunde mit entsprechendem Echtheitsvermerk und einer Übersetzung, beim Einwohnermeldeamt vor.
Falls Sie eine deutsche Urkunde über Ihre Eheschließung wünschen, dann ist die Nachbeurkundung erforderlich.
Gebühren
- Prüfung der Unterlagen nach ausländischem Recht 66,00 EUR
- Eheurkunde 10,00 EUR
- Eventuelle Gebühren
- Aufenthaltsbescheinigungen 9,00 EUR
Unterlagen
Um Ihnen mitteilen zukönnen, welche Unterlagen für eine Nachbeurkundung erforderlich sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein Informationsgespräch.