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Ehrenamtskarte NRW
Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen.
Mit der Ehrenamtskarte möchten die Landesregierung und die teilnehmenden Kommunen ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Landesregierung unterstützt das Programm mit eigenen Vergünstigungen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit und der fachlichen Begleitung der Kommunen. Auch die Kommunen gewähren Vergünstigungen für zahlreiche öffentliche Angebote, und sie werben bei privaten Anbietern um deren Beteiligung am Programm. Inhaberinnen und Inhaber unserer Ehrenamtskarte können in allen teilnehmenden Kommunen zahlreiche attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Vergünstigungen bei Volkshochschulkursen, in Kinos, in Theatern usw.
Bewerbung für die Ehrenamtskarte:
Für die Ehrenamtskarte können sich alle bewerben, die
- mindestens fünf Stunden im Wochendurchschnitt oder 250 Stunden im Jahresdurchschnitt,
- ohne pauschale Aufwandsentschädigung (reine Kostenerstattungen sind kein Ausschlusskriterium),
- seit mindestens einem Jahr,
- im Stadtgebiet Oberhausen (Ausnahmen z.B. bei Jugendfreizeiten) für Dritte bürgerschaftlich engagiert sind (d.h.: freiwillig, gemeinwohlorientiert, ohne materiellen Gewinn).
Weitere Informationen aus der Staatskanzlei zum Thema Ehrenamtskarte finden Sie hier:http://www.ehrensache.nrw.de
Kontakt
ChancengleichheitSchwartzstraße 73,
46045 Oberhausen
E-Mail: chancengleichheit@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Web
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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Gebühren
gebührenfrei
Unterlagen
Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag im Bereich Chancengleichheit ein. Weitere Unterlagen sind nicht notwendig.