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Beurkundung eines Neugeborenen

Sie sind gerade Eltern geworden oder Sie erwarten ein Kind?

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird. Also werden alle Kinder, die in Oberhausen geboren werden, vom Standesamt Oberhausen beurkundet und in das Geburtenregister eingetragen.

Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Frist von einer Woche dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren wird, ist die Krankenhausverwaltung verpflichtet, die Geburt dem Standesamt anzuzeigen. Das Krankenhaus erledigt die Anzeige automatisch für Sie, nimmt die benötigten Unterlagen entgegen und übersendet diese dem Standesamt.

Bitte setzen Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes mit der Krankenhausverwaltung in Verbindung, um die Geburtenbeurkundung zu beschleunigen!

Bei einer Hausgeburt sind Sie persönlich verpflichtet, die Geburt anzuzeigen. Die Hebamme stellt Ihnen die Geburtsanzeige aus, die Sie dem Standesamt innerhalb einer Woche vorlegen müssen.

In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die gesetzlichen Voraussetzungen richten sich nach dem Personenstand der Eltern (ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet) und außerdem nach deren Staatsangehörigkeit.

Eine generelle Checkliste finden Sie unter dem Punkt "Unterlagen".

Kontakt

Geburten
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: geburten@oberhausen.de

Gebühren

  • Registerauszug/ Stammbuchurkunde/ internationale Geburtsurkunde 10,00 EUR
  • Weitere gleiche Registerauszüge/ Urkunden 5,00 EUR
  • Porto 1,50 EUR
  • Porto Einschreiben 4,00 EUR


Bitte geben Sie das Geld in passender Stückelung im Krankenhaus ab.

Folgende Urkunden werden einmalig gebührenfrei ausgestellt:

  1. Geburtsurkunde für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe)
  2. Geburtsurkunde für die Beantragung von Kindergeld
  3. Geburtsurkunde für die Beantragung von Elterngeld

Unterlagen

  • Vornamenszettel (liegen im Krankenhaus für Sie bereit)
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Kopie vom Reisepass, Personalausweis oder der ID-Card (ein Aufenthaltstitel reicht nicht aus) von beiden Elternteilen
  • Vaterschaftsanerkennung (bei nicht verheirateten Eltern)
  • Sorgerechtserklärung (wenn vorhanden)
  • Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil der Vorehe bei geschiedenen Müttern

Alle Urkunden müssen dem Standesamt im Original vorgelegt werden.
Ausländische Urkunden müssen auf deutsch übersetzt sein.
 
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.