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Anmelde- und Aliasbescheinigungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben will, hat dieses persönlich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Behörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll anzumelden.
Kontakt
Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, VeterinärBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Gebühren
keine
Unterlagen
- Personalausweis,
- Reisepass,
- Passersatz oder Ausweisersatz,
- ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben bei der Anmeldung nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit auszuüben und eine Meldebescheinigung.
- Lichtbild (Passbild),
- Nachweis über eine gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz
Weiterführende Informationen
Lola NRW
Aidshilfe Beratungsstelle
Hilfsorganisation gegen Menschenhandel
www.bmfstj.de/merkblatt-krankenversicherung