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Durchführung einer Gebäudeeinmessung
Neue und in ihren Umring veränderte Gebäude müssen für die Aktualisierung der amtlichen Kartenwerke vermessen werden. Hierbei handelt es sich um eine öffentliche Last, die auf dem Grundstück liegt.
Die erforderlichen Vermessungen werden von allen in NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/innen und der Stadt Oberhausen als Katasterbehörde auf Antrag durchgeführt.
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Gebühren
Die Gebühren sind in der Vermessungswertgebührenordnung NRW festgelegt.
Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW