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Pfandleiher Erlaubnis
Gemäß § 34 der Gewerbeordnung (GewO) bedarf derjenige, der das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, der Erlaubnis (Pfandleihererlaubnis)
Kontakt
Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, VeterinärBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
Gebühren
1000 EUR
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (ggf. Kopie der order- und Rückseite)
- Gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)
- bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen ein aktueller Registerauszug
- bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
- bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes /Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde
- Mittelnachweis zwischen 10.000 € und 25.000 € je nach Umfang (erforderliche Mittel oder entsprechende Sicherheit z. B. Bankbürgschaft um für die ersten 6 Monate nach Gewerbebeginn die Bestreitung der Geschäftskosten und des Lebensunterhaltes zu sichern.)