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Anmeldung besonders geschützter Wirbeltiere
Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie gemäß § 7 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) die Haltung, die Verlegung des regelmäßigen Standortes oder die Kennzeichnung der Exemplare unverzüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde anzeigen.
Die Anzeige können Sie schriftlich (auch per E-Mail) oder online (per Online/Web Formular siehe rechte Spalte) bei der Unteren Naturschutzbehörde Oberhausen anzeigen.
Füllen Sie dazu das Bestandsformular (PDF oder Online-Dienst) aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die Angaben und Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Hinweis: Für den Online Dienst ist eine BundID erforderlich (eine Registrierung mit Benutzername & Passwort ist ausreichend).
Ansprechpartner/innen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Gebühren
Für eine Anmeldung von Tieren werden keine Gebühren erhoben.
Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Bestandsformular (per Online-Formular oder schriftlich)
- Kopien aller Legalitätsnachweise (z. B. Züchterbescheinigungen, Herkunftsnachweise, EU-Vermarktungsbescheinigung, Fotodokumentation)
Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie gemäß § 7 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) die Haltung, die Verlegung des regelmäßigen Standortes oder die Kennzeichnung der Exemplare unverzüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde anzeigen.
Die Anzeige können Sie schriftlich (auch per E-Mail) oder online (per Online/Web Formular siehe rechte Spalte) bei der Unteren Naturschutzbehörde Oberhausen anzeigen.
Füllen Sie dazu das Bestandsformular (PDF oder Online-Dienst) aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die Angaben und Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Hinweis: Für den Online Dienst ist eine BundID erforderlich (eine Registrierung mit Benutzername & Passwort ist ausreichend).
- Vollständig ausgefülltes Bestandsformular (per Online-Formular oder schriftlich)
- Kopien aller Legalitätsnachweise (z. B. Züchterbescheinigungen, Herkunftsnachweise, EU-Vermarktungsbescheinigung, Fotodokumentation)