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Beantragung einer Auskunft aus der Gewerbemeldedatei
Die Gewerbemeldedatei ist kein öffentliches Register, sondern dient vorrangig der Erfassung für Behörden.
Anfragen von privaten Personen müssen daher ausschließlich schriftlich unter Darlegung der Gründe bei der Gewerbemeldestelle gestellt werden. Diese Auskünfte sind - auch im Falle einer Nichterfassung - gebührenpflichtig (20,00 - 36,00 Euro).
Telefonische Anfragen dürfen nicht beantwortet werden.
Kontakt
Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, VeterinärBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Gebühren
- eine einfache Auskunft 20,00 EUR
- eine erweiterte Auskunft 30,00 EUR
- eine Negativauskunft (Betrieb ist gewerblich nicht gemeldet) 20,00 EUR
- eine örtliche Ermittlung 36,00 EUR
Unterlagen
Schriftlicher Antrag:
Die Anfrage kann formlos erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zur Absenderin oder zum Absender, Firmierung beziehungsweise Name und Adresse
- Angaben zur Anfrage: Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz der oder des Erfragten, soweit bekannt
- Darlegung eines berechtigten Interesses an der Gewerbeauskunft
Vorsprache:
Zu den Öffnungszeiten kann die Anfrage persönlich in der Gewerbemeldestelle gestellt werden. Bitte bringen Sie dazu ein Ausweisdokument mit.