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Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Kauf und zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenständen) Klasse 2 zum Beispiel bei Polterabenden, Geburtstagen, Hochzeiten, Jubiläen.

Ansprechpartner/innen

Gebühren

30,00 EUR

Unterlagen

Schriftlicher Antrag mit Angaben über:

  • Personalien des Antragstellers/in,
  • Wo soll abgebrannt werden? (Adresse der Veranstaltung)
  • Datum, Uhrzeit (bis maximal 22.00 Uhr, in den Sommermonaten 22.30 Uhr)