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Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Kauf und zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenständen) Klasse 2 zum Beispiel bei Polterabenden, Geburtstagen, Hochzeiten, Jubiläen.
Kontakt
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, VerkehrsüberwachungBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Gebühren
30,00 EUR
Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit Angaben über:
- Personalien des Antragstellers/in,
- Wo soll abgebrannt werden? (Adresse der Veranstaltung)
- Datum, Uhrzeit (bis maximal 22.00 Uhr, in den Sommermonaten 22.30 Uhr)