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Abschleppen von Fahrzeugen
Abschleppmaßnahmen
Abschleppmaßnahmen werden in der Regel dann durchgeführt, wenn Kraftfahrzeuge so im öffentlichen Straßenraum abgestellt wurden, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bereits eingetreten oder unmittelbar zu erwarten ist. Parallel zu den Kosten der Abschleppmaßnahme werden Verwaltungsgebühren gemäß der Kostenordnung Nordrhein-Westfalen erhoben.
Kontakt
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, VerkehrsüberwachungBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
Gebühren
55,00 EUR