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Abschleppen von Fahrzeugen

Abschleppmaßnahmen

Abschleppmaßnahmen werden in der Regel dann durchgeführt, wenn Kraftfahrzeuge so im öffentlichen Straßenraum abgestellt wurden, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bereits eingetreten oder unmittelbar zu erwarten ist. Parallel zu den Kosten der Abschleppmaßnahme werden Verwaltungsgebühren gemäß der Kostenordnung Nordrhein-Westfalen erhoben.

Gebühren

55,00 EUR