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Leichenpass

Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung eines Leichenpasses.

Gebühren

25,00 EUR

Unterlagen

  • Sterbeurkunde,
  • Bescheinigung des Bestatters über die ordnungsgemäße Einsargung und Beförderung,
  • Ärztliche Bescheinigung über die Unbedenklichkeit der Leichenbeförderung,
  • Bescheinigung der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt der Stadt) über die ärztliche Leichenschau.
  • Falls die/der Verstorbene eines unnatürlichen Todes gestorben ist, die Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichtes nach § 159 Abs. 2 StPO