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Übernahme einer Gebäudeeinmessung
Das Liegenschaftskataster erfüllt den gesetzlichen Auftrag, umfangreiche Angaben zu Grundstücken und Gebäuden flächendeckend und lückenlos nachzuweisen und ständig aktuell zu halten. Die gesetzliche Pflicht zur Erfassung neu errichteter oder in ihren Grundriss veränderter Gebäude wird durch das Katasteramt überwacht. Die Unterlagen über die neu vermessenen Gebäude werden von der Vermessungsstelle dem Katasteramt eingereicht und in die amtlichen Kartenwerke eingetragen.
Kontakt
Geodaten, LiegenschaftskatasterBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: katasterauskunft@oberhausen.de
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Gebühren
Die Übernahme einer Gebäudeeinmessung ist gebührenfrei.