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Übernahme einer Grenzvermessung
Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder der amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Nach der Vermessung werden die Messergebnisse durch die Vermessungsstelle dem Liegenschaftskataster eingereicht. Hier werden die erhobenen Daten in das Liegenschaftskataster eingepflegt und die dabei entstandenen Dokumente dauerhaft archiviert.
Kontakt
Geodaten, LiegenschaftskatasterBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: katasterauskunft@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
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Gebühren
Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen werden von der beauftragten Vermessungsstelle bereitgestellt.