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Widerspruch Mahnung

Wird eine Hauptforderung gemahnt, können Sie gegen die Mahnung keinen Widerspruch erheben, da es sich nur um einen Hinweis auf eine versäumte Zahlung handelt, die aus einem Veranlagungsbescheid Ihnen gegenüber festgesetzt wurde.

Ein Widerspruch würde sich nur auf die mit der Mahnung festgesetzten Mahngebühren beziehen.