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Darlehensverwaltung
Es handelt sich hierbei um die Bearbeitung sämtlicher Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Vergabe von städtischen Darlehen an Dritte (z. B. Wohnungsbau- und Wohnungsfürsorgedarlehen, Darlehen an Oberhausener Sportvereine, Sonderdarlehen) und deren Verwaltung anfallen.
Sofern Darlehen im Grundbuch abgesichert sind, werden alle diesbezüglich gewünschten Zustimmungserklärungen nach Überprüfung in grundbuchlicher Form ausgestellt (z. B. von Notaren benötigte Pfandhaftentlassungen, Löschungsbewilligungen, Zustimmungen für Vorrangseinräumungen etc.).
Diese Darlehen wurden nach den jeweiligen Richtlinien vergeben. Zurzeit sind neue Darlehensvergaben jedoch aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt Oberhausen nicht möglich.
Ansprechpartner/innen
Es handelt sich hierbei um die Bearbeitung sämtlicher Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Vergabe von städtischen Darlehen an Dritte (z. B. Wohnungsbau- und Wohnungsfürsorgedarlehen, Darlehen an Oberhausener Sportvereine, Sonderdarlehen) und deren Verwaltung anfallen.
Sofern Darlehen im Grundbuch abgesichert sind, werden alle diesbezüglich gewünschten Zustimmungserklärungen nach Überprüfung in grundbuchlicher Form ausgestellt (z. B. von Notaren benötigte Pfandhaftentlassungen, Löschungsbewilligungen, Zustimmungen für Vorrangseinräumungen etc.).
Diese Darlehen wurden nach den jeweiligen Richtlinien vergeben. Zurzeit sind neue Darlehensvergaben jedoch aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt Oberhausen nicht möglich.
Wohnungsbaudarlehen, Wohnungsfürsorgedarlehen, Arbeitgeberdarlehen, Darlehen an Sportvereine, Sonderdarlehen, Geldwerte Zinsvorteile aus Darlehen, Grundbuch, Notar, Hypothek, Pfandhaftentlassung, Löschungsbewilligung, Vorrangseinräumung https://serviceportal.oberhausen.de:443/orga/-/egov-bis-detail/dienstleistung/34939/showHerr
Jens-Daniel
Krause
Fachbereichsleitung
406
Frau
Heike
Achterfeld
571