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Erteilung einer Fahrschulerlaubnis
Wer selbstständig als Fahrlehrer*in Fahrschüler*innen ausbilden möchte, benötigt eine Fahrschulerlaubnis. (§ 18 Fahrlehrergesetz (FahrLG))
Dieses gilt auch, wenn Sie andere Fahrlehrer*innen beschäftigen möchten.
Termine müssen telefonisch unter 0208 825-9001 oder per E-Mail unter folgender Email-Adresse c.bleckmann@oberhausen.de gemacht werden.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Voraussetzungen
Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn
- der/die Bewerber*in mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie/ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
- der/die Bewerber*in die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt
- der/die Bewerber* mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer*in tätig war
- der/die Bewerber* an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden der Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat
- der/die Bewerber*in einen erforderlichen Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge für die Fahrausbildung zur Verfügung hat
Wer selbstständig als Fahrlehrer*in Fahrschüler*innen ausbilden möchte, benötigt eine Fahrschulerlaubnis. (§ 18 Fahrlehrergesetz (FahrLG))
Dieses gilt auch, wenn Sie andere Fahrlehrer*innen beschäftigen möchten.
Termine müssen telefonisch unter 0208 825-9001 oder per E-Mail unter folgender Email-Adresse c.bleckmann@oberhausen.de gemacht werden.
Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn
- der/die Bewerber*in mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie/ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
- der/die Bewerber*in die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt
- der/die Bewerber* mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer*in tätig war
- der/die Bewerber* an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden der Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat
- der/die Bewerber*in einen erforderlichen Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge für die Fahrausbildung zur Verfügung hat
Der Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
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