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eID-Karte

 

Seit 1. Januar 2021 können Bürger der Europäischen Union (EU)1 sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)2 eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion beantragen, wenn ihr Staat noch keine Identitätsnachweise mit dieser Funktion ausstellt.

Die eID-Karte ist kein Ausweisersatz.

 

1 EU-Mitglieder sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

2 EWR-Mitglieder sind alle EU-Mitglieder und Island, Liechtenstein und Norwegen.

Voraussetzungen

Gebühren

  • 37 €

Unterlagen

  • gültiger Identitätsnachweis (Identitätskarte, Pass, ...)