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eID-Karte
Seit 1. Januar 2021 können Bürger der Europäischen Union (EU)1 sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)2 eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion beantragen, wenn ihr Staat noch keine Identitätsnachweise mit dieser Funktion ausstellt.
Die eID-Karte ist kein Ausweisersatz.
1 EU-Mitglieder sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
2 EWR-Mitglieder sind alle EU-Mitglieder und Island, Liechtenstein und Norwegen.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Voraussetzungen
- Termin
Internet: termine.oberhausen.de
Telefon: +49 (0) 208 825 1
Gebühren
- 37 €
Unterlagen
- gültiger Identitätsnachweis (Identitätskarte, Pass, ...)