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Rechnungsprüfung (0-2)
Kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte sind gemäß § 102 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten.
Die örtliche Rechnungsprüfung ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt.
Gemäß § 104 Abs. 1 der GO NRW ist sie von fachlichen Weisungen frei.
Adresse
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3724
Fax: 0208 825-5022
Verkehrsanbindung
Sie erreichen das Technische Rathaus über die Haltestelle "Hirsch-Center" mit den Linien SB90, SB98, 263, 952, 954, 955, 956, 957, 960, 962, 966, 976, 979 sowie diverse Nachtexpresse.