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Fachbereich Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer (FB 1-1-40)
Steuern werden ohne konkrete Gegenleistung erhoben und dienen der allgemeinen Einnahmebeschaffung zur Deckung der städtischen Ausgaben.
Adresse
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen
Fax: 0208 825-5112
E-Mail: gewerbesteuer@oberhausen.de
Verkehrsanbindung
Das Rathaus Oberhausen befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 223 (Abschnitt „Mülheimer Straße“).
Sowohl von der Bundesautobahn 40 (Ausfahrt „MH-Styrum“) als auch von der Bundesautobahn 42 (Ausfahrt „OB-Zentrum“) dauert die Anreise etwa 7 Minuten.
Mit Bus und Bahn erreichen Sie das Gebäude beispielsweise über die Haltestellen „Rathaus“, „Luise-Albertz-Halle“ (Fußweg: 4 Minuten), „Theater“ (Fußweg: 4 Minuten) oder „Hauptbahnhof“ (Fußweg: 8 Minuten).
Ansprechpartner/innen
Sonderaufgaben (Haftungs-, Stundungs-, Aussetzungs-, Erlassverfahren)
Arbeitsgruppenleitung
Tel.: 0208 825-2422
Arbeitsgruppenleiterin für die Sachgebiete Hunde- und Vergnügungssteuer
Arbeitsgruppenleitung
Tel.: 0208 825-3111
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