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Ausländer- und Staatsangehörigkeitenangelegenheiten (2-4-30)
Unser Aufgabengebiet umfasst sämtliche ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren Wohnsitz in Oberhausen haben. Hierzu gehört unter anderem die Entscheidung über Aufenthaltsrechte, die Regelungen zur Freizügigkeit von EU-Staatsangehörigen, die Regelung des Aufenthaltes von Asylbewerbern sowie die Mitarbeit bei der Entscheidung über Einreisen in die BRD (sog. Einladungen).
Das Aufenthaltsrecht für die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ist ein äußerst kompliziertes und umfangreiches Rechtsgebiet, welches durch Gesetzgeber und Gerichte vielfach und ständig angepasst wird. so dass an dieser Stelle nur auf einige Bereiche eingegangen werden kann. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Für die Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) und/oder Reiseausweisen bringen Sie bitte ein biometrisches Lichtbild mit, welches nicht älter als
1 Jahr ist.
Sie können dieses Lichtbild auch gegen eine Gebühr von 7,00 EUR direkt in der dritten Etage der Ausländerbehörde im Technischen Rathaus, Gebäudeteil B anfertigen lassen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie dieses Lichtbild nicht in ausgedruckter Form erhalten. Es wird ausschließlich elektronisch erfasst und für den jeweiligen Antrag verarbeitet.
Der beantragte Aufenthaltstitel kann nach einer bestimmten Wartezeit dann in unserem Frontoffice abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass bestehende Aufenhaltstitel erst sechs Wochen vor Ablauf verlängert werden können.
Adresse
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-7887
E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de
Verkehrsanbindung
Das Technische Rathaus befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn 516 (Ausfahrt „OB-Sterkrade“).
Mit Bus und Bahn erreichen Sie das Gebäude über die Haltestelle „Hirsch-Center“ (Fußweg 3 Minuten) mit den Linien 263, 952, 955, 956, 957, 960, 962, 966, 976, 979, E401, E409, E410, E412, E414, E427, E431, E433, SB90, SB94, SB98 und X42.
Die Entfernung zum Bahnhof Sterkrade beträgt etwa 750 Meter (Fußweg 10 Minuten).
Servicezeiten
Mo. | - | Uhr | |||||||
Di. | - | Uhr | |||||||
Do. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Fr. | - | Uhr |
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung (bitte Kontaktformular verwenden)
Ansprechpartner/innen
Dienstleistungen
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