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Mietzuschuss (5-4-30-210)
Der Mietzuschuss wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Der Anspruch setzt einen Antrag voraus. Die Höhe des Mietzuschusses richtet sich unter anderem nach der Familiengröße, dem Familieneinkommen und der zu berücksichtigenden Miete.
Adresse
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: wohngeldstelle@oberhausen.de
Verkehrsanbindung
Das Technische Rathaus befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn 516 (Ausfahrt „OB-Sterkrade“).
Mit Bus und Bahn erreichen Sie das Gebäude über die Haltestelle „Hirsch-Center“ (Fußweg 3 Minuten) mit den Linien 263, 952, 955, 956, 957, 960, 962, 966, 976, 979, E401, E409, E410, E412, E414, E427, E431, E433, SB90, SB94, SB98 und X42.
Die Entfernung zum Bahnhof Sterkrade beträgt etwa 750 Meter (Fußweg 10 Minuten).
Servicezeiten
Mi. | - | Uhr |
Vorsprachen sind auch nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Ansprechpartner/innen
Zuständigkeit nach Namen: Mietzuschuss: Hb - I Lastenzuschuss: A - E
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-3364
Zuständigkeit nach Namen: Mietzuschuss: J - Kim Lastenzuschuss: F - Kra
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-3363
Zuständigkeit nach Namen: Mietzuschuss: Kurf - Mas Lastenzuschuss: Krb - Ri
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-3362
Zuständigkeit nach Namen: Mietzuschuss: Mat - Neu Lastenzuschuss: Rj - Z
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-3386
Dienstleistungen
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