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Häusliche Pflege
Den Verbleib in der eigenen Wohnung sicherzustellen, ist vorrangiges Ziel. Hierzu bedarf es einer umfassenden pflegerischen Versorgung.
Neben der körperbezogenen Pflege und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen (z. B. Begleitung, Tagesstrukturierung) gehören hierzu auch Hilfen bei der Haushaltsführung (z. B. einkaufen, putzen).
Über die direkten Leistungen hinaus sind bei Fremdhilfen Aufwendungsersatz (z. B. Fahrtkosten) und Beiträge für eine angemessene Alterssicherung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Grundsätzlich sind die gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen für die Kostenübernahme zuständig. Der Sozialhilfeträger tritt dann ein, wenn die Pflegekasse nicht ausreichend leistet oder keine Zugehörigkeit zu einer solchen Versicherung besteht und Bedürftigkeit vorliegt.