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Blindengeld / Blindenhilfe

Menschen haben in NRW Anspruch auf Blindengeld in folgender Höhe (Stand: 01.07.2023):

  • Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre: 421,61 Euro
  • Erwachsene ab 18 Jahre und unter 60 Jahre: 841,77 Euro
  • Erwachsene über 60 Jahre: 473,00 Euro

Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Differenzbetrag von 333,40 Euro als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen „BL“ eingetragen.

Blindengeld bei Heimaufenthalt oder häuslicher Pflege

Das Blindengeld muss gekürzt werden bei blinden Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln übernommen werden. Das Blindengeld wird dann um diesen Unterstützungsbetrag gekürzt, jedoch maximal um die Hälfte. Erhalten blinde Menschen Leistungen der Pflegekasse, privaten Pflegeversicherung oder Beihilfe wegen häuslicher Pflege, Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege, wird das Blindengeld um 170,64 Euro (Pflegegrad 2) bzw. 158,05 Euro (Pflegegrade 3 bis 5) gekürzt.


Zuständig ist:

Landschaftsverband Rheinland (LVR)
- 73.71 -
Dezernat 7
50663 Köln


Die Stadt Oberhausen, Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen nimmt die Anträge und Unterlagen gerne entgegen und leitet sie an den Landschaftsverband weiter. Sollten Sie den Antrag nicht selber ausfüllen können, hilft Ihnen gerne der Ansprechpartner der Stadt Oberhausen beim Ausfüllen der Unterlagen.

Die notwendigen Formulare und weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland.

Kontakt

Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Essener Str. 53,
46047 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Blindengeld / Blindenhilfe

Menschen haben in NRW Anspruch auf Blindengeld in folgender Höhe (Stand: 01.07.2023):

  • Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre: 421,61 Euro
  • Erwachsene ab 18 Jahre und unter 60 Jahre: 841,77 Euro
  • Erwachsene über 60 Jahre: 473,00 Euro

Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Differenzbetrag von 333,40 Euro als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen „BL“ eingetragen.

Blindengeld bei Heimaufenthalt oder häuslicher Pflege

Das Blindengeld muss gekürzt werden bei blinden Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln übernommen werden. Das Blindengeld wird dann um diesen Unterstützungsbetrag gekürzt, jedoch maximal um die Hälfte. Erhalten blinde Menschen Leistungen der Pflegekasse, privaten Pflegeversicherung oder Beihilfe wegen häuslicher Pflege, Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege, wird das Blindengeld um 170,64 Euro (Pflegegrad 2) bzw. 158,05 Euro (Pflegegrade 3 bis 5) gekürzt.


Zuständig ist:

Landschaftsverband Rheinland (LVR)
- 73.71 -
Dezernat 7
50663 Köln


Die Stadt Oberhausen, Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen nimmt die Anträge und Unterlagen gerne entgegen und leitet sie an den Landschaftsverband weiter. Sollten Sie den Antrag nicht selber ausfüllen können, hilft Ihnen gerne der Ansprechpartner der Stadt Oberhausen beim Ausfüllen der Unterlagen.

Die notwendigen Formulare und weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland.

https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/117170/show
Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Essener Str. 53 46047 Oberhausen

Frau

Katzorke

0208 825-4125
dagmar.katzorke@oberhausen.de