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Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genießen einen besonderen beruflichen Kündigungsschutz. Sollte Ihr Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, so wird die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben bei dem Kündigungsverfahren beteiligt, sofern Sie als Schwerbehinderte/r vom Versorgungsamt anerkannt worden sind.