BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Leistungen zur Mobilität (§§ 83, 114 SGB IX), Behindertenfahrdienst

Leistungen zur Mobilität sollen Menschen mit (drohender) Behinderungen helfen, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist. Betroffene können Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst erhalten.

Die Fahrten durch einen Beförderungsdienst können ausschließlich für die Soziale Teilhabe (Freizeitfahrten) genutzt werden. Dazu gehören z. B. Fahrten zu einer Veranstaltung. Diese Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Das heißt, es ist zu prüfen, ob Sie zu einem Eigenbetrag heranzuziehen sind.

Zu beachten ist, dass Fahrten zum Einkaufen oder zum Arzt/Krankenfahrten hiervon ausgenommen sind und unter die Zuständigkeit anderer Leistungsträger fallen.

Des Weiteren sind Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen, Ausflügen oder sonstigen Aktivitäten, die von Anbietern von Wohn- und Pflegeeinrichtungen für ihre Bewohnerinnen und Bewohner oder von ambulanten oder sonstigen Betreuungseinrichtungen für ihre Kundinnen und Kunden organisiert und/oder durchgeführt werden von der Kostenerstattung ausgeschlossen.

Für die Mobilität im Nahbereich (Grundversorgung durch geeignete Hilfsmittel) wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Die Stadt Oberhausen stellt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Jahresbudget in Höhe von 3.600 EUR zur Finanzierung von sogenannten Freizeitfahrten zur Verfügung. 

Erforderliche Unterlagen:

Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG, wenn vorhanden eine Kopie des MDK-Gutachtens bei Pflegebedürftigkeit und – für die Prüfung eines evtl. Eigenanteils - entsprechende Einkommens- bzw. und Vermögensnachweise des Vorvorjahres vor Antragstellung. Der entsprechende Antragsvordruck kann im Download heruntergeladen werden. 

In Betracht können auch Leistungen für ein Kraftfahrzeug kommen. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Leistungsberechtigten das Kraftfahrzeug führen können oder gewährleistet ist, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für sie führt und die Leistung zur Beförderung nicht zumutbar oder wirtschaftlich ist.

Als Leistungen für ein Kraftfahrzeug können in Betracht kommen:

  1. Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
  2. Beschaffung erforderlicher Zusatzausstattung,
  3. Erlangung der Fahrerlaubnis,
  4. Instandhaltung,
  5. Übernahme der Betriebskosten des Kraftfahrzeugs

Die Bemessung der Leistungen orientiert sich an der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.

Ansprechpartner/innen

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Gebühren

keine

Unterlagen

ärztliche Unterlagen (Diagnosen, IQ-Testungen etc.), Schwerbehindertenausweis, Bescheid Versorgungsamt, Gutachten des MDK über Pflegeumfang, Stellungnahme Schule, Therapieberichte, Sozialhilfegrundantrag, Unterlagen über Einkommen und Vermögen

Leistungen zur Mobilität (§§ 83, 114 SGB IX), Behindertenfahrdienst

Leistungen zur Mobilität sollen Menschen mit (drohender) Behinderungen helfen, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist. Betroffene können Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst erhalten.

Die Fahrten durch einen Beförderungsdienst können ausschließlich für die Soziale Teilhabe (Freizeitfahrten) genutzt werden. Dazu gehören z. B. Fahrten zu einer Veranstaltung. Diese Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Das heißt, es ist zu prüfen, ob Sie zu einem Eigenbetrag heranzuziehen sind.

Zu beachten ist, dass Fahrten zum Einkaufen oder zum Arzt/Krankenfahrten hiervon ausgenommen sind und unter die Zuständigkeit anderer Leistungsträger fallen.

Des Weiteren sind Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen, Ausflügen oder sonstigen Aktivitäten, die von Anbietern von Wohn- und Pflegeeinrichtungen für ihre Bewohnerinnen und Bewohner oder von ambulanten oder sonstigen Betreuungseinrichtungen für ihre Kundinnen und Kunden organisiert und/oder durchgeführt werden von der Kostenerstattung ausgeschlossen.

Für die Mobilität im Nahbereich (Grundversorgung durch geeignete Hilfsmittel) wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Die Stadt Oberhausen stellt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Jahresbudget in Höhe von 3.600 EUR zur Finanzierung von sogenannten Freizeitfahrten zur Verfügung. 

Erforderliche Unterlagen:

Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG, wenn vorhanden eine Kopie des MDK-Gutachtens bei Pflegebedürftigkeit und – für die Prüfung eines evtl. Eigenanteils - entsprechende Einkommens- bzw. und Vermögensnachweise des Vorvorjahres vor Antragstellung. Der entsprechende Antragsvordruck kann im Download heruntergeladen werden. 

In Betracht können auch Leistungen für ein Kraftfahrzeug kommen. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Leistungsberechtigten das Kraftfahrzeug führen können oder gewährleistet ist, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für sie führt und die Leistung zur Beförderung nicht zumutbar oder wirtschaftlich ist.

Als Leistungen für ein Kraftfahrzeug können in Betracht kommen:

  1. Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
  2. Beschaffung erforderlicher Zusatzausstattung,
  3. Erlangung der Fahrerlaubnis,
  4. Instandhaltung,
  5. Übernahme der Betriebskosten des Kraftfahrzeugs

Die Bemessung der Leistungen orientiert sich an der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.

ärztliche Unterlagen (Diagnosen, IQ-Testungen etc.), Schwerbehindertenausweis, Bescheid Versorgungsamt, Gutachten des MDK über Pflegeumfang, Stellungnahme Schule, Therapieberichte, Sozialhilfegrundantrag, Unterlagen über Einkommen und Vermögen

keine

Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Amt für Soziales, Teilhabe,Behindertenfahrdienst https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1332987/show
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen
Essener Str. 53 46047 Oberhausen

Frau

Bach

0208 825-4129
martina.bach@oberhausen.de

Herr

Genatowski

0208 825-4131
sebastian.genatowski@oberhausen.de