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Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge

Beantragung Niederlassungserlaubnis

Asylbewerber mit der Zuerkennung Asylberechtigung (§25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)) oder Flüchtlingseigenschaft („25 Abs. 2 (GFK) AufenthG) die seit 5 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sind, wobei die Aufenthaltszeit des der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylverfahrens abweichend von § 55 Absatz 3 des Asylgesetzes (AsylG) auf die für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erforderliche Zeit des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis angerechnet wird, können eine Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Abs. 3 AufenthG beantragen.

In den übrigen Fällen kann eine Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Abs. 4 AufenthG erteilt werden, wenn die in §9 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen.

Für Kinder die das 16. Lebensjahr erreicht haben, kann eine Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Abs. 4 i.V.m § 35 AufenthG oder gem. § 26 Abs. 3 i.V.m. § 35 AufenthG beantragt werden, wenn Sie seit 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.

Die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen finden Sie in der Anlage. Die Unterlagen müssen in Kopie eingereicht werden.

Der Übertrag von Niederlassungserlaubnissen anerkannter Flüchtlinge kann ohne Termin während der Öffnungszeiten beantragt werden

Gebühren

Evtl. anfallende Kosten erfahren Sie von Ihrer/ Ihrem Sachbearbeiter/in.

Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge mitgebracht werden:

  • Identitätsnachweis (z. B. Geburtsurkunde, ggfs. mit Legalisierung oder Apostille)
  • Arbeitsvertrag
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Nachweise über den Bezug von Leistungen (z. B. Wohngeldbescheid)
  • Mietvertrag
  • Krankenversicherungsbescheinigung
  • Bescheinigung zum Integrationskurs (Sprachzertifikat und Zertifikat Integrationskurs)

Folgende Unterlagen müssen für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Abs. 4 AufenthG mitgebracht werden:

  • Nationalpass (Identitätsnachweis)
  • Arbeitsvertrag
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Wartezeitauskunft (Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung)
  • Mietvertrag
  • Krankenversicherungsbescheinigung
  • Bescheinigung zum Integrationskurs (Sprachzertifikat und Zertifikat Integrationskurs)

Folgende Unterlagen müssen für den Übertrag einer Niederlassungserlaubnis mitgebracht werden:

  • biometrisches Lichtbild
  • gültiger Nationalpass / Reiseausweis f. Flüchtlinge
  • bisheriger Aufenthaltstitel

Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge

Beantragung Niederlassungserlaubnis

Asylbewerber mit der Zuerkennung Asylberechtigung (§25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)) oder Flüchtlingseigenschaft („25 Abs. 2 (GFK) AufenthG) die seit 5 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sind, wobei die Aufenthaltszeit des der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylverfahrens abweichend von § 55 Absatz 3 des Asylgesetzes (AsylG) auf die für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erforderliche Zeit des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis angerechnet wird, können eine Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Abs. 3 AufenthG beantragen.

In den übrigen Fällen kann eine Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Abs. 4 AufenthG erteilt werden, wenn die in §9 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen.

Für Kinder die das 16. Lebensjahr erreicht haben, kann eine Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Abs. 4 i.V.m § 35 AufenthG oder gem. § 26 Abs. 3 i.V.m. § 35 AufenthG beantragt werden, wenn Sie seit 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.

Die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen finden Sie in der Anlage. Die Unterlagen müssen in Kopie eingereicht werden.

Der Übertrag von Niederlassungserlaubnissen anerkannter Flüchtlinge kann ohne Termin während der Öffnungszeiten beantragt werden

Folgende Unterlagen müssen für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge mitgebracht werden:

  • Identitätsnachweis (z. B. Geburtsurkunde, ggfs. mit Legalisierung oder Apostille)
  • Arbeitsvertrag
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Nachweise über den Bezug von Leistungen (z. B. Wohngeldbescheid)
  • Mietvertrag
  • Krankenversicherungsbescheinigung
  • Bescheinigung zum Integrationskurs (Sprachzertifikat und Zertifikat Integrationskurs)

Folgende Unterlagen müssen für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Abs. 4 AufenthG mitgebracht werden:

  • Nationalpass (Identitätsnachweis)
  • Arbeitsvertrag
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  • Wartezeitauskunft (Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung)
  • Mietvertrag
  • Krankenversicherungsbescheinigung
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Folgende Unterlagen müssen für den Übertrag einer Niederlassungserlaubnis mitgebracht werden:

  • biometrisches Lichtbild
  • gültiger Nationalpass / Reiseausweis f. Flüchtlinge
  • bisheriger Aufenthaltstitel

Evtl. anfallende Kosten erfahren Sie von Ihrer/ Ihrem Sachbearbeiter/in.

Niederlassungserlaubnis, NE, § 26 Abs. 3 AufenthG, anerkannter Flüchtling, Flüchtling, Asyl https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1537044/show
Asylbereich
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Telefon 0208 825-7887
Fax 0208 825-2654

Herr

Ammirati

Sachbearbeitung

B 309

s.ammirati@oberhausen.de

Herr

Caltagirone

Sachbearbeitung

B 310

g.caltagirone@oberhausen.de

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Menke

Sachbearbeitung

B 311

k.menke@oberhausen.de

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Contrino

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B 312

c.contrino@oberhausen.de

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Ausländer- und Staatsangehörigkeitenangelegenheiten
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