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Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren

Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, verbindlich feststellen zu lassen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Wann benötige ich einen Staatsangehörigkeitsausweis?

In der Regel benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis nur, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und ein solcher ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird.

Dies kann vorkommen, wenn Sie zum Beispiel erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen, ein Adoptionsverfahren durchführen wollen, diplomatischen Schutz geltend machen wollen, zur Beantragung von Rente oder Sozialhilfe im Ausland oder Sie in den diplomatischen Dienst eingestellt werden möchten. Meistens wird ein langjähriger Auslandsaufenthalt zu Grunde liegen.

Was wird in dem Verfahren geprüft?

Im Verfahren auf Feststellung ermitteln wir, wann und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und ob Sie diese heute noch besitzen.

Viele Ereignisse in Ihrem Leben, aber auch in dem Ihrer Vorfahren können für den Erwerb und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein. Dabei kann es sich um persönliche und familiäre Ereignisse (z. B. Geburt, Eheschließung oder Adoption) und/oder politische, rechtliche Entwicklungen (z. B. Sammeleinbürgerungen während des Zweiten Weltkrieges oder der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) handeln.

Kann die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Hinweis: Auf Antrag kann auch festgestellt werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besteht. In diesem Falle, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt. 

Ansprechpartner/innen

Gebühren

51,00 EUR

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können je nach Einzelfall variieren. Regulär sind persönliche Urkunden, Auszüge aus Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel, welche mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft besteht erforderlich.

Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren

Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, verbindlich feststellen zu lassen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Wann benötige ich einen Staatsangehörigkeitsausweis?

In der Regel benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis nur, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und ein solcher ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird.

Dies kann vorkommen, wenn Sie zum Beispiel erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen, ein Adoptionsverfahren durchführen wollen, diplomatischen Schutz geltend machen wollen, zur Beantragung von Rente oder Sozialhilfe im Ausland oder Sie in den diplomatischen Dienst eingestellt werden möchten. Meistens wird ein langjähriger Auslandsaufenthalt zu Grunde liegen.

Was wird in dem Verfahren geprüft?

Im Verfahren auf Feststellung ermitteln wir, wann und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und ob Sie diese heute noch besitzen.

Viele Ereignisse in Ihrem Leben, aber auch in dem Ihrer Vorfahren können für den Erwerb und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein. Dabei kann es sich um persönliche und familiäre Ereignisse (z. B. Geburt, Eheschließung oder Adoption) und/oder politische, rechtliche Entwicklungen (z. B. Sammeleinbürgerungen während des Zweiten Weltkrieges oder der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) handeln.

Kann die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Hinweis: Auf Antrag kann auch festgestellt werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besteht. In diesem Falle, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt. 

Die erforderlichen Unterlagen können je nach Einzelfall variieren. Regulär sind persönliche Urkunden, Auszüge aus Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel, welche mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft besteht erforderlich.

51,00 EUR

Staatsangehörigkeitsausweis, Negativbescheinigung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1537047/show
Ausländer- und Staatsangehörigkeitenangelegenheiten
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Telefon 0208 825-7887

Frau

Dr.

Huxhorn

Fachbereichsleitung

B 301

fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de
Einbürgerungsbehörde
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Fax 0208 825-3422

Frau

Dr.

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