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H-Kennzeichen Oldtimer
Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Diese Voraussetzungen sind durch ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachzuweisen.
Auf Antrag werden für diese Fahrzeuge Oldtimerkennzeichen nach § 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zugeteilt.
Dieses Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen für die Stadt Oberhausen (OB), einer Erkennungsnummer aus mindestens zwei, maximal fünf Buchstaben und Zahlen und wird durch den Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer als Oldtimerkennzeichen ausgewiesen.
Diese Fahrzeuge können - im Gegensatz zu Fahrzeugen mit roten Oldtimerkennzeichen, die nur für bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen - auch im "Alltagsverkehr" eingesetzt werden.
Seit dem 01.10.2017 kann das Saisonkennzeichen auch mit einem H-Kennzeichen (für historische Fahrzeuge ) kombiniert werden.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Ansprechpartner/innen
Unterlagen
•Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
•Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
•Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer (§23 StVZO)
•Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
•Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
•Kennzeichenschild/er (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
•bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass des Inhabers)
•Personalausweis oder Pass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
•bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
•SEPA-Mandat mit Bankverbindung zur Einziehung der Kfz-Steuer. Bei rückständigen Kfz-Steuern oder bei rückständigen Verwaltungsgebühren aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen erfolgt keine Zulassung.
Weiterführende Informationen
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Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Diese Voraussetzungen sind durch ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachzuweisen.
Auf Antrag werden für diese Fahrzeuge Oldtimerkennzeichen nach § 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zugeteilt.
Dieses Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen für die Stadt Oberhausen (OB), einer Erkennungsnummer aus mindestens zwei, maximal fünf Buchstaben und Zahlen und wird durch den Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer als Oldtimerkennzeichen ausgewiesen.
Diese Fahrzeuge können - im Gegensatz zu Fahrzeugen mit roten Oldtimerkennzeichen, die nur für bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen - auch im "Alltagsverkehr" eingesetzt werden.
Seit dem 01.10.2017 kann das Saisonkennzeichen auch mit einem H-Kennzeichen (für historische Fahrzeuge ) kombiniert werden.
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•Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
•Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
•Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer (§23 StVZO)
•Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
•Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
•Kennzeichenschild/er (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
•bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass des Inhabers)
•Personalausweis oder Pass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
•bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
•SEPA-Mandat mit Bankverbindung zur Einziehung der Kfz-Steuer. Bei rückständigen Kfz-Steuern oder bei rückständigen Verwaltungsgebühren aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen erfolgt keine Zulassung.
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https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/163620/showAlles, was Sie beispielsweise bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges, der Außerbetriebsetzung oder der Reservierung eines Wunschkennzeichens wissen und beachten müssen, finden Sie auf diesen Seiten.
Wir möchten Ihnen gern helfen, dies möglichst schnell und reibungslos zu erledigen. Da die Zulassungsstelle starken Publikumsverkehr hat und gewisse Wartezeiten unvermeidbar sind, empfiehlt es sich, sich vorher zu vergewissern, dass alle benötigten Unterlagen vorhanden sind. Dadurch können Sie sich Zeit und unnötige Besuche ersparen.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder ihr Problem durch diese Informationen nicht erfasst ist, können Sie die Zulassungsstelle natürlich vorab auch telefonisch erreichen.