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H-Kennzeichen Oldtimer

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Diese Voraussetzungen sind durch ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachzuweisen.

Auf Antrag werden für diese Fahrzeuge Oldtimerkennzeichen nach § 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zugeteilt.

Dieses Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen für die Stadt Oberhausen (OB), einer Erkennungsnummer aus mindestens zwei, maximal fünf Buchstaben und Zahlen und wird durch den Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer als Oldtimerkennzeichen ausgewiesen.

Diese Fahrzeuge können - im Gegensatz zu Fahrzeugen mit roten Oldtimerkennzeichen, die nur für bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen - auch im "Alltagsverkehr" eingesetzt werden.

Seit dem 01.10.2017 kann das Saisonkennzeichen auch mit einem H-Kennzeichen (für historische Fahrzeuge ) kombiniert werden.

 

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Kontakt

Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: zulassung@oberhausen.de

Unterlagen

•Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
•Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
•Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer (§23 StVZO)
•Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
•Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
•Kennzeichenschild/er (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
•bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass des Inhabers)
•Personalausweis oder Pass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
•bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
•SEPA-Mandat mit Bankverbindung zur Einziehung der Kfz-Steuer. Bei rückständigen Kfz-Steuern oder bei rückständigen Verwaltungsgebühren aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen erfolgt keine Zulassung.

Weiterführende Informationen

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