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Eintragung der Schlüsselzahl B96
Ein Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B mit der eingetragenen Schlüsselzahl B96 ist berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu führen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Voraussetzungen
- gültiges Ausweisdokument
- Kartenführerschein, falls bereits vorhanden
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- Nachweis über die Fahrerschulung B96
Das Mindestalter für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 beträgt 18 Jahre, im Rahmen des "begleiteten Fahren ab 17" 17 Jahre.
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
Gebühren
28,60 EUR Eintragung der Schlüsselzahl
8,70 EUR Änderung der Daten im Kartenführerschein
10,00 EUR ggfs. vorläufiger Führerschein
Weiterführende Informationen
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Ein Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B mit der eingetragenen Schlüsselzahl B96 ist berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu führen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
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- gültiges Ausweisdokument
- Kartenführerschein, falls bereits vorhanden
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- Nachweis über die Fahrerschulung B96
Das Mindestalter für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 beträgt 18 Jahre, im Rahmen des "begleiteten Fahren ab 17" 17 Jahre.
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
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https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/163622/showDer Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
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