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Eintragung der Schlüsselzahl B197
Durch die neue sogenannte Automatikregelung wurde ab dem 01.04.2021 die Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B und BF 17 mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die sonst übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die Schlüsselzahl 78, in den Führerschein eingetragen zu bekommen.
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Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Voraussetzungen
- Die Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 ist gemäß Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung der Nachweis über mindestens 10 Std. a 45 Minuten praktische Fahrausbildung auf einem KFZ mit Schaltgetriebe, sog. Schaltnachweis (§ 17 a Abs. 2 Satz 3 FeV).
- bisheriger Kartenführerschein
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45mm)
- gültiges Ausweisdokument
Bei Bewerbern um eine Fahrerlaubnis sind die sonst üblichen Unterlagen mit vorzulegen.
Gebühren
mindestens 28,60 EUR
Weiterführende Informationen
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Durch die neue sogenannte Automatikregelung wurde ab dem 01.04.2021 die Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B und BF 17 mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die sonst übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die Schlüsselzahl 78, in den Führerschein eingetragen zu bekommen.
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mindestens 28,60 EUR
Automatikfahrzeug, Fahrprüfung auf Automatik, Schlüsselzahl 78, Automatikregelung, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/163623/showFrau
Wlodarczak
Sachbearbeitung
1
Herr
Skrzypczak
Sachbearbeitung
2
Frau
Olbers
Sachbearbeitung
2
Frau
Klaus
Sachbearbeitung
3
Herr
Schmidt
Sachbearbeitung
3
Frau
Spickenbom
Arbeitsgruppenleitung
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