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Meldebescheinigung

 

Jeder kann einen Antrag auf eine Meldebescheinigung gemäß § 18 des Bundesmeldegesetzes stellen.

 

Eine Meldebescheinigung enthält immer folgende Angaben zur antragstellenden Person:

  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Doktorgrad(e)
  • Geburtsdatum
  • aktuelle Anschrift(en)

 

Wenn Sie es wünschen, kann die Meldebescheinigung zusätzliche Daten enthalten (einzelne oder alle):

  • frühere(r) Namen
  • Geburtsort und –staat, sofern der Geburtsort nicht in Deutschland liegt
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • gesetzliche(r) Vertreter
  • Familienstand
  • Ehepartner
  • minderjährige Kinder
  • Ausstellungsbehörde, Gültigkeitszeitraum und Seriennummer des Personalausweises und/oder des Reisepasses und/oder der eID-Karte
  • die Tatsache, dass kein Sterbedatum registriert wurde („Lebensbescheinigung“)
  • frühere Anschrift(en) in Oberhausen
  • Ein- und Auszugsdatum aller Anschriften
  • bei Zuzug aus dem Inland: Anschrift der Zuzugswohnung und Zuzugsdatum
  • bei Zuzug aus dem Ausland: Staat und Zuzugsdatum und letzte Wohnung im Inland mit Auszugsdatum
  • bei Wegzug in das Ausland: Staat und Datum des Wegzugs

 

Ein Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung kann im Internet oder schriftlich gestellt werden. Hierbei werden die Anträge nach den Familiennamen aufgeteilt.

Internet:

A – C  

D – M  

N – Z  

Post:



Stadt Oberhausen
Sachgebiet 2 – 3 – 30 – 400
Bottroper Straße 183
46117 Oberhausen

Stadt Oberhausen
Sachgebiet 2 – 3 – 30 – 300
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Stadt Oberhausen
Sachgebiet 2 – 3 – 30 – 200
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen

 

Sofern Sie einen persönlichen Termin bevorzugen, ist die Wahl der Bürgerservicestelle frei. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Sofern Sie eine Meldebescheinigung für eine andere Person beantragen möchten, bringen Sie bitte eine schriftliche Vollmacht und den Personalausweis oder Reisepass dieser Person mit.

 

 

 

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Voraussetzungen

  • Termin

    Internet
    Telefon: +49 (0) 208 825 1

    Erinnerung:
    Die Antragstellung ist im Internet oder schriftlich möglich (siehe Informationstext).

Gebühren

  • 9 €

 

Gebührenbefreiung

  • bei Beantragung zur Vorlage bei einer Rentenversicherung
  • für Empfänger von Bürgergeld

Bitte geeigneten Nachweis mitbringen.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • mit Vollmacht möglich