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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wer gewerblich Personen befördern möchte, zum Beispiel im Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Entsprechende Anträge müssen in der Führerscheinstelle persönlich gestellt werden.

Sofern der Bewerber um eine entsprechende Fahrerlaubnis noch nicht in Besitz des Kartenführerscheines ist, ist auch in diesem Fall der Umtausch in den neuen Kartenführerschein vorgeschrieben (zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,30 EUR und 1 biometrisches Passbild)
Das in jedem Fall erforderliche Führungszeugnis wird durch die Fahrerlaubnisbehörde beantragt.
 
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Gebühren

43,90 EUR

13,00 EUR Führungszeugnis

ggfs. 25,30 EUR

 

Unterlagen

  • ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,(vom Hausarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner) darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), darf nicht älter als 2 Jahre sein und im Original
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 2 Satz 2, Nr. 3 zur Anlage 15 der Fahrerlaubnisverordnung, darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
  • gültiges Ausweisdokumet
  • aktueller Führerschein

Weiterführende Informationen

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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer gewerblich Personen befördern möchte, zum Beispiel im Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Entsprechende Anträge müssen in der Führerscheinstelle persönlich gestellt werden.

Sofern der Bewerber um eine entsprechende Fahrerlaubnis noch nicht in Besitz des Kartenführerscheines ist, ist auch in diesem Fall der Umtausch in den neuen Kartenführerschein vorgeschrieben (zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,30 EUR und 1 biometrisches Passbild)
Das in jedem Fall erforderliche Führungszeugnis wird durch die Fahrerlaubnisbehörde beantragt.
 
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  • ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,(vom Hausarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner) darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), darf nicht älter als 2 Jahre sein und im Original
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 2 Satz 2, Nr. 3 zur Anlage 15 der Fahrerlaubnisverordnung, darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
  • gültiges Ausweisdokumet
  • aktueller Führerschein

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13,00 EUR Führungszeugnis

ggfs. 25,30 EUR

 

Taxischein, Mietwagenschein, Taxi, Mietwagen, Personen befördern, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21000/show
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132

Frau

Wlodarczak

Sachbearbeitung

1

0208 825-9019
b.wlodarczak@oberhausen.de

Herr

Skrzypczak

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031
b.skrzypczak@oberhausen.de

Frau

Olbers

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031

Frau

Klaus

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025

Herr

Schmidt

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025
d.schmidt@oberhausen.de

Frau

Spickenbom

Arbeitsgruppenleitung

5

0208 825-9377
s.spickenbom@oberhausen.de