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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer gewerblich Personen befördern möchte, zum Beispiel im Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Entsprechende Anträge müssen in der Führerscheinstelle persönlich gestellt werden.
Sofern der Bewerber um eine entsprechende Fahrerlaubnis noch nicht in Besitz des Kartenführerscheines ist, ist auch in diesem Fall der Umtausch in den neuen Kartenführerschein vorgeschrieben (zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,30 EUR und 1 biometrisches Passbild)
Das in jedem Fall erforderliche Führungszeugnis wird durch die Fahrerlaubnisbehörde beantragt.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Gebühren
43,90 EUR
13,00 EUR Führungszeugnis
ggfs. 25,30 EUR
Unterlagen
- ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,(vom Hausarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner) darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), darf nicht älter als 2 Jahre sein und im Original
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 2 Satz 2, Nr. 3 zur Anlage 15 der Fahrerlaubnisverordnung, darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
- gültiges Ausweisdokumet
- aktueller Führerschein
Weiterführende Informationen
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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer gewerblich Personen befördern möchte, zum Beispiel im Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Entsprechende Anträge müssen in der Führerscheinstelle persönlich gestellt werden.
Sofern der Bewerber um eine entsprechende Fahrerlaubnis noch nicht in Besitz des Kartenführerscheines ist, ist auch in diesem Fall der Umtausch in den neuen Kartenführerschein vorgeschrieben (zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,30 EUR und 1 biometrisches Passbild)
Das in jedem Fall erforderliche Führungszeugnis wird durch die Fahrerlaubnisbehörde beantragt.
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- ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,(vom Hausarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner) darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), darf nicht älter als 2 Jahre sein und im Original
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 2 Satz 2, Nr. 3 zur Anlage 15 der Fahrerlaubnisverordnung, darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
- gültiges Ausweisdokumet
- aktueller Führerschein
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43,90 EUR
13,00 EUR Führungszeugnis
ggfs. 25,30 EUR
Taxischein, Mietwagenschein, Taxi, Mietwagen, Personen befördern, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21000/show
Führerscheinstelle
001 Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132
Frau
Wlodarczak
Sachbearbeitung
1
0208 825-9019
b.wlodarczak@oberhausen.de
Herr
Skrzypczak
Sachbearbeitung
2
0208 825-9031
b.skrzypczak@oberhausen.de
Frau
Olbers
Sachbearbeitung
2
0208 825-9031
Frau
Klaus
Sachbearbeitung
3
0208 825-9025
Herr
Schmidt
Sachbearbeitung
3
0208 825-9025
d.schmidt@oberhausen.de
Frau
Spickenbom
Arbeitsgruppenleitung
5
0208 825-9377
s.spickenbom@oberhausen.de