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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
Dieser Antrag darf frühstens 6 Monate vor Ablauf der ausgesprochenen Sperrfrist gestellt werden.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
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Gebühren
mindestens 96,30 EUR
Unterlagen
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als ein Jahr und im Original
- augenärtzliche Untersuchung nach Anlage der Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als zwei Jahre und im Original
- Erste-Hilfe-Schulung im Original
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
Weiterführende Informationen
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Dieser Antrag darf frühstens 6 Monate vor Ablauf der ausgesprochenen Sperrfrist gestellt werden.
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als ein Jahr und im Original
- augenärtzliche Untersuchung nach Anlage der Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als zwei Jahre und im Original
- Erste-Hilfe-Schulung im Original
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21002/showDer Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
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