BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug

Ist Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen worden, muss ein Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis persönlich gestellt werden.
Dieser Antrag darf frühstens 6 Monate vor Ablauf der ausgesprochenen Sperrfrist gestellt werden.

Die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen richten sich nach der angestrebten Fahrerlaubnisklasse.
 
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Gebühren

mindestens 96,30 EUR

Unterlagen

  • gültiges, amtliches Ausweisdokument
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
  • Sehtest bzw.  augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
  • ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als ein Jahr und im Original
  • augenärtzliche Untersuchung nach Anlage der Fahrerlaubnisverordnung nicht älter als zwei Jahre und im Original
  • Erste-Hilfe-Schulung im Original

* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.

Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.

Weiterführende Informationen

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe