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Umtausch in EU- Kartenführerschein
Wenn Ihr alter Führerschein in einer anderen Gemeinde ausgestellt wurde, wird die Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift benötigen, die Sie bereits im Vorfeld der Vorsprache bei der ausstellenden Behörde telefonisch anfordern können. Diese Karteikartenabschrift ist für Führerscheine erforderlich, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Gebühren
25,30 EUR
4,30 EUR Direktversand
Unterlagen
- den "alten" Führerschein
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
Weiterführende Informationen
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Wenn Ihr alter Führerschein in einer anderen Gemeinde ausgestellt wurde, wird die Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift benötigen, die Sie bereits im Vorfeld der Vorsprache bei der ausstellenden Behörde telefonisch anfordern können. Diese Karteikartenabschrift ist für Führerscheine erforderlich, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden.
- den "alten" Führerschein
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21003/showDer Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
2-4-40-260