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Verlust/ Diebstahl einer Fahrerlaubnis
Der Fahrerlaubnisinhaber muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen, den Verlust melden und einen neuen Führerschein beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier Wochen.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Fahrberechtigungsnachweises entstehen weitere Kosten. Dieser vorläufige Führerschein kann bei der Neubeantragung umgehend ausgestellt, gilt jedoch lediglich im Inland. NUR ein vorläufiger Führerschein kann nicht ausgestellt werden.
Für Fahrten ins Ausland kann gegen Vorlage eines weiteren Passbildes und der Gebühr in Höhe von 16,30 Euro ein internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Eine Abholung des Kartenführerscheins durch eine bevollmächtigte Person ist grundsätzlich möglich.
Dazu sind die Vorlage einer formlosen Vollmacht, die Vorlage des "alten" Führerscheins des Antragstellers sowie die Vorlage beider gültigen Ausweise oder Pässe erforderlich.
Alternativ besteht die Möglichkeit vom Direktversand des Kartenführerscheins seitens der Bundesdruckerei Gebrauch zu machen. Die Kosten dafür betragen zusätzlich 4,30 Euro, ersparen aber den erneuten Weg zur Führerscheinstelle.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Gebühren
41,30 Führerschein
10,00 vorläufige Fahrberechtigung
4,30 Direktversand
Unterlagen
- gegebenenfalls Diebstahlanzeige
- gültiges,amtliches Ausweisdokument, gegebenenfalls vorläufiges Dokument mit Lichtbild
- biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung),
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde und nicht von der Stadt Oberhausen ausgestellt wurde. Diese können Sie vorab telefonisch bei der ausstellenden Behörde anfordern.
Weiterführende Informationen
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Der Fahrerlaubnisinhaber muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen, den Verlust melden und einen neuen Führerschein beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier Wochen.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Fahrberechtigungsnachweises entstehen weitere Kosten. Dieser vorläufige Führerschein kann bei der Neubeantragung umgehend ausgestellt, gilt jedoch lediglich im Inland. NUR ein vorläufiger Führerschein kann nicht ausgestellt werden.
Für Fahrten ins Ausland kann gegen Vorlage eines weiteren Passbildes und der Gebühr in Höhe von 16,30 Euro ein internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Eine Abholung des Kartenführerscheins durch eine bevollmächtigte Person ist grundsätzlich möglich.
Dazu sind die Vorlage einer formlosen Vollmacht, die Vorlage des "alten" Führerscheins des Antragstellers sowie die Vorlage beider gültigen Ausweise oder Pässe erforderlich.
Alternativ besteht die Möglichkeit vom Direktversand des Kartenführerscheins seitens der Bundesdruckerei Gebrauch zu machen. Die Kosten dafür betragen zusätzlich 4,30 Euro, ersparen aber den erneuten Weg zur Führerscheinstelle.
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- gegebenenfalls Diebstahlanzeige
- gültiges,amtliches Ausweisdokument, gegebenenfalls vorläufiges Dokument mit Lichtbild
- biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung),
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde und nicht von der Stadt Oberhausen ausgestellt wurde. Diese können Sie vorab telefonisch bei der ausstellenden Behörde anfordern.
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41,30 Führerschein
10,00 vorläufige Fahrberechtigung
4,30 Direktversand
Führerschein, gestohlen, verloren, melden, Diebstahl des Führerscheins, Verlust des Führerscheins, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21008/show
Frau
Wlodarczak
Sachbearbeitung
1
Herr
Skrzypczak
Sachbearbeitung
2
Frau
Olbers
Sachbearbeitung
2
Frau
Klaus
Sachbearbeitung
3
Herr
Schmidt
Sachbearbeitung
3
Frau
Spickenbom
Arbeitsgruppenleitung
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