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Verlust/ Diebstahl einer Fahrerlaubnis
Der Fahrerlaubnisinhaber muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen, den Verlust melden und einen neuen Führerschein beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier Wochen.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Fahrberechtigungsnachweises entstehen weitere Kosten. Dieser vorläufige Führerschein kann bei der Neubeantragung umgehend ausgestellt, gilt jedoch lediglich im Inland. NUR ein vorläufiger Führerschein kann nicht ausgestellt werden.
Für Fahrten ins Ausland kann gegen Vorlage eines weiteren Passbildes und der Gebühr in Höhe von 16,30 Euro ein internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Eine Abholung des Kartenführerscheins durch eine bevollmächtigte Person ist grundsätzlich möglich.
Dazu sind die Vorlage einer formlosen Vollmacht, die Vorlage des "alten" Führerscheins des Antragstellers sowie die Vorlage beider gültigen Ausweise oder Pässe erforderlich.
Alternativ besteht die Möglichkeit vom Direktversand des Kartenführerscheins seitens der Bundesdruckerei Gebrauch zu machen. Die Kosten dafür betragen zusätzlich 4,30 Euro, ersparen aber den erneuten Weg zur Führerscheinstelle.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Gebühren
41,30 Führerschein
10,00 vorläufige Fahrberechtigung
4,30 Direktversand
Unterlagen
- gegebenenfalls Diebstahlanzeige
- gültiges,amtliches Ausweisdokument, gegebenenfalls vorläufiges Dokument mit Lichtbild
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde und nicht von der Stadt Oberhausen ausgestellt wurde. Diese können Sie vorab telefonisch bei der ausstellenden Behörde anfordern.
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
Weiterführende Informationen
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Der Fahrerlaubnisinhaber muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen, den Verlust melden und einen neuen Führerschein beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier Wochen.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Fahrberechtigungsnachweises entstehen weitere Kosten. Dieser vorläufige Führerschein kann bei der Neubeantragung umgehend ausgestellt, gilt jedoch lediglich im Inland. NUR ein vorläufiger Führerschein kann nicht ausgestellt werden.
Für Fahrten ins Ausland kann gegen Vorlage eines weiteren Passbildes und der Gebühr in Höhe von 16,30 Euro ein internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Eine Abholung des Kartenführerscheins durch eine bevollmächtigte Person ist grundsätzlich möglich.
Dazu sind die Vorlage einer formlosen Vollmacht, die Vorlage des "alten" Führerscheins des Antragstellers sowie die Vorlage beider gültigen Ausweise oder Pässe erforderlich.
Alternativ besteht die Möglichkeit vom Direktversand des Kartenführerscheins seitens der Bundesdruckerei Gebrauch zu machen. Die Kosten dafür betragen zusätzlich 4,30 Euro, ersparen aber den erneuten Weg zur Führerscheinstelle.
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- gegebenenfalls Diebstahlanzeige
- gültiges,amtliches Ausweisdokument, gegebenenfalls vorläufiges Dokument mit Lichtbild
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde und nicht von der Stadt Oberhausen ausgestellt wurde. Diese können Sie vorab telefonisch bei der ausstellenden Behörde anfordern.
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild
nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch
erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben
Tag in der Führerscheinstelle stellen.
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https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21008/showDer Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
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