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Verlust/ Diebstahl einer Fahrerlaubnis

Der Fahrerlaubnisinhaber muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen, den Verlust melden und einen neuen Führerschein beantragen.

Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier Wochen.

Für die Ausstellung eines vorläufigen Fahrberechtigungsnachweises entstehen weitere Kosten. Dieser vorläufige Führerschein kann bei der Neubeantragung umgehend ausgestellt, gilt jedoch lediglich im Inland. NUR ein vorläufiger Führerschein kann nicht ausgestellt werden.

Für Fahrten ins Ausland kann gegen Vorlage eines weiteren Passbildes und der Gebühr in Höhe von 16,30 Euro ein internationaler Führerschein ausgestellt werden.

Eine Abholung des Kartenführerscheins durch eine bevollmächtigte Person ist grundsätzlich möglich.
Dazu sind die Vorlage einer formlosen Vollmacht, die Vorlage des "alten" Führerscheins des Antragstellers sowie die Vorlage beider gültigen Ausweise oder Pässe erforderlich.

Alternativ besteht die Möglichkeit vom Direktversand des Kartenführerscheins seitens der Bundesdruckerei Gebrauch zu machen.  Die Kosten dafür betragen zusätzlich 4,30 Euro, ersparen aber den erneuten Weg zur Führerscheinstelle.

 

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

 

Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Gebühren

41,30 Führerschein
10,00 vorläufige Fahrberechtigung
  4,30 Direktversand

 

Unterlagen

  • gegebenenfalls Diebstahlanzeige
  • gültiges,amtliches Ausweisdokument, gegebenenfalls vorläufiges Dokument mit Lichtbild
  • biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung),
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde und nicht von der Stadt Oberhausen ausgestellt wurde. Diese können Sie vorab telefonisch bei der ausstellenden Behörde anfordern.

Weiterführende Informationen

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Verlust/ Diebstahl einer Fahrerlaubnis

Der Fahrerlaubnisinhaber muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen, den Verlust melden und einen neuen Führerschein beantragen.

Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier Wochen.

Für die Ausstellung eines vorläufigen Fahrberechtigungsnachweises entstehen weitere Kosten. Dieser vorläufige Führerschein kann bei der Neubeantragung umgehend ausgestellt, gilt jedoch lediglich im Inland. NUR ein vorläufiger Führerschein kann nicht ausgestellt werden.

Für Fahrten ins Ausland kann gegen Vorlage eines weiteren Passbildes und der Gebühr in Höhe von 16,30 Euro ein internationaler Führerschein ausgestellt werden.

Eine Abholung des Kartenführerscheins durch eine bevollmächtigte Person ist grundsätzlich möglich.
Dazu sind die Vorlage einer formlosen Vollmacht, die Vorlage des "alten" Führerscheins des Antragstellers sowie die Vorlage beider gültigen Ausweise oder Pässe erforderlich.

Alternativ besteht die Möglichkeit vom Direktversand des Kartenführerscheins seitens der Bundesdruckerei Gebrauch zu machen.  Die Kosten dafür betragen zusätzlich 4,30 Euro, ersparen aber den erneuten Weg zur Führerscheinstelle.

 

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  • gegebenenfalls Diebstahlanzeige
  • gültiges,amtliches Ausweisdokument, gegebenenfalls vorläufiges Dokument mit Lichtbild
  • biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung),
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde und nicht von der Stadt Oberhausen ausgestellt wurde. Diese können Sie vorab telefonisch bei der ausstellenden Behörde anfordern.

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41,30 Führerschein
10,00 vorläufige Fahrberechtigung
  4,30 Direktversand

 

Führerschein, gestohlen, verloren, melden, Diebstahl des Führerscheins, Verlust des Führerscheins, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21008/show
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132

Frau

Wlodarczak

Sachbearbeitung

1

0208 825-9019
b.wlodarczak@oberhausen.de

Herr

Skrzypczak

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031
b.skrzypczak@oberhausen.de

Frau

Olbers

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031

Frau

Klaus

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025

Herr

Schmidt

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025
d.schmidt@oberhausen.de

Frau

Spickenbom

Arbeitsgruppenleitung

5

0208 825-9377
s.spickenbom@oberhausen.de