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Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Durch die Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/645 ist seit Mai 2021 der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt worden, der den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein ersetzt. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bestellt bei der Bundesdruckerei für Sie diesen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Weiterhin wurde beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ein zentrales, elektronisches Berufskraftfahrerregister eingerichtet.

Umfangreiche und gute Informationen bieten die Internetseiten der Industrie- und Handelskammer (IHK). Dort werden alle Fragen zu Aus- und Weiterbildung, Besitzstandsregelungen, Fristen, Prüfungen, Kosten und vielem mehr anschaulich behandelt.

 

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Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Gebühren

min. 32,50 EUR

Unterlagen

  • Nachweis der Grundqualifikation oder der beschleunigte Grundqualifikation, oder  der 35-stündigen Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder einem Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/-fahrerin, Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
  • den bisherigen Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung),
  • gültiges, amtliches Ausweisdokument

Weiterführende Informationen

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Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Durch die Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/645 ist seit Mai 2021 der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt worden, der den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein ersetzt. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bestellt bei der Bundesdruckerei für Sie diesen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Weiterhin wurde beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ein zentrales, elektronisches Berufskraftfahrerregister eingerichtet.

Umfangreiche und gute Informationen bieten die Internetseiten der Industrie- und Handelskammer (IHK). Dort werden alle Fragen zu Aus- und Weiterbildung, Besitzstandsregelungen, Fristen, Prüfungen, Kosten und vielem mehr anschaulich behandelt.

 

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  • Nachweis der Grundqualifikation oder der beschleunigte Grundqualifikation, oder  der 35-stündigen Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder einem Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/-fahrerin, Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
  • den bisherigen Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung),
  • gültiges, amtliches Ausweisdokument

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min. 32,50 EUR

Schlüsselzahl 95, Module, Weiterbildung, Busfahrer, Lasterfahrer, LKW-Fahrer, LKW Fahrer, Berufskraftfahrer, Grundqualifikation, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21009/show
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132

Frau

Wlodarczak

Sachbearbeitung

1

0208 825-9019
b.wlodarczak@oberhausen.de

Herr

Skrzypczak

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031
b.skrzypczak@oberhausen.de

Frau

Olbers

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031

Frau

Klaus

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025

Herr

Schmidt

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025
d.schmidt@oberhausen.de

Frau

Spickenbom

Arbeitsgruppenleitung

5

0208 825-9377
s.spickenbom@oberhausen.de