BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Durch die Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/645 ist seit Mai 2021 der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt worden, der den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein ersetzt. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bestellt bei der Bundesdruckerei für Sie diesen Fahrerqualifizierungsnachweis.
Weiterhin wurde beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ein zentrales, elektronisches Berufskraftfahrerregister eingerichtet.
Umfangreiche und gute Informationen bieten die Internetseiten der Industrie- und Handelskammer (IHK). Dort werden alle Fragen zu Aus- und Weiterbildung, Besitzstandsregelungen, Fristen, Prüfungen, Kosten und vielem mehr anschaulich behandelt.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gebühren
min. 32,50 EUR
Unterlagen
- Nachweis der Grundqualifikation oder der beschleunigte Grundqualifikation, oder der 35-stündigen Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder einem Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/-fahrerin, Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
- den bisherigen Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung),
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
Weiterführende Informationen
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Durch die Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/645 ist seit Mai 2021 der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt worden, der den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein ersetzt. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bestellt bei der Bundesdruckerei für Sie diesen Fahrerqualifizierungsnachweis.
Weiterhin wurde beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ein zentrales, elektronisches Berufskraftfahrerregister eingerichtet.
Umfangreiche und gute Informationen bieten die Internetseiten der Industrie- und Handelskammer (IHK). Dort werden alle Fragen zu Aus- und Weiterbildung, Besitzstandsregelungen, Fristen, Prüfungen, Kosten und vielem mehr anschaulich behandelt.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
- Nachweis der Grundqualifikation oder der beschleunigte Grundqualifikation, oder der 35-stündigen Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder einem Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/-fahrerin, Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
- den bisherigen Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung),
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
min. 32,50 EUR
Frau
Wlodarczak
Sachbearbeitung
1
Herr
Skrzypczak
Sachbearbeitung
2
Frau
Olbers
Sachbearbeitung
2
Frau
Klaus
Sachbearbeitung
3
Herr
Schmidt
Sachbearbeitung
3
Frau
Spickenbom
Arbeitsgruppenleitung
5