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Fahrlehrerlaubnis
Wer gewerbsmäßig Fahrschüler ausbilden möchte, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis. Anträge auf Erteilung einer solchen werden hier entgegen genommen und bearbeitet. Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Fahrlehrerlaubnis, Art und Umfang der Ausbildung sind im Fahrlehrergesetz (FahrlG) in der seit dem 01.01.2018 gültigen Fassung geregelt.
Eine Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat und geistig und körperlich geeignet ist sowie auch fachlich und pädagogisch geeignet ist. Darüber hinaus dürfen gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen.
Der Bewerber muss ferner mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzen und im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse sein, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll. Es muss seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D nachgewiesen werden.
Der Bewerber muss ferner mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzen und im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse sein, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll. Es muss seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D nachgewiesen werden.
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Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Unterlagen
- formloser Antrag
- Lebenslauf
- beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie des Ausweises und gegebenenfalls einer Meldenescheinigung
- ärztliches Zeugnis über die Eignung zum Fahrlehrer
- Abschlusszeugnis der letzten Schule
- gegebenenfalls Gesellenbrief
- Nachweis über Fahrerfahrung
- polizeiliches Führungszeugnis (kann bei Antragstellung mit beantragt werden)
- Bescheinigung einer Fahrlehrer-Fachschule über die Lehrgangsteilnahme
- Bescheinigung einer Ausbildungsfahrschule
Weiterführende Informationen
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Fahrlehrerlaubnis Fahrlehrer, Fahrschulen, Fahrlehrerschein, Anwärterbefugnis, vorläufigen Fahrlehrerschein
Wer gewerbsmäßig Fahrschüler ausbilden möchte, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis. Anträge auf Erteilung einer solchen werden hier entgegen genommen und bearbeitet. Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Fahrlehrerlaubnis, Art und Umfang der Ausbildung sind im Fahrlehrergesetz (FahrlG) in der seit dem 01.01.2018 gültigen Fassung geregelt.
Eine Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat und geistig und körperlich geeignet ist sowie auch fachlich und pädagogisch geeignet ist. Darüber hinaus dürfen gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen.
Der Bewerber muss ferner mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzen und im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse sein, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll. Es muss seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D nachgewiesen werden.
Der Bewerber muss ferner mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzen und im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse sein, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll. Es muss seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D nachgewiesen werden.
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- Kopie des Ausweises und gegebenenfalls einer Meldenescheinigung
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- Abschlusszeugnis der letzten Schule
- gegebenenfalls Gesellenbrief
- Nachweis über Fahrerfahrung
- polizeiliches Führungszeugnis (kann bei Antragstellung mit beantragt werden)
- Bescheinigung einer Fahrlehrer-Fachschule über die Lehrgangsteilnahme
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https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21020/show Führerscheinstelle
Der Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
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0208 825-9003
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fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
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