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Mofa-Prüfbescheinigung

Für ein Mofa gibt es im eigentlichen Sinne keinen Führerschein. Dennoch benötigt man auch für das Führen eines solchen Gefährtes eine Erlaubnis, die so genannte Mofa-Prüfbescheinigung. Eine solche Bescheinigung stellt nach bestandener Prüfung der TÜV aus, eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist nicht erforderlich.

Für Schüler besteht auch oftmals die Möglichkeit, eine solche Prüfbescheinigung in der Schule zu erwerben. Unter Umständen lohnt hier auch eine Nachfrage beim Schulsekretariat.

Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Weiterführende Informationen

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Mofa-Prüfbescheinigung
Für ein Mofa gibt es im eigentlichen Sinne keinen Führerschein. Dennoch benötigt man auch für das Führen eines solchen Gefährtes eine Erlaubnis, die so genannte Mofa-Prüfbescheinigung. Eine solche Bescheinigung stellt nach bestandener Prüfung der TÜV aus, eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist nicht erforderlich.

Für Schüler besteht auch oftmals die Möglichkeit, eine solche Prüfbescheinigung in der Schule zu erwerben. Unter Umständen lohnt hier auch eine Nachfrage beim Schulsekretariat.

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Mofa fahren, Mofa Führerschein, Prüfbescheinigung, TÜV https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21025/show
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9003
Fax 0208 825-9132

Frau

Wlodarczak

Sachbearbeitung

1

0208 825-9019
b.wlodarczak@oberhausen.de

Herr

Skrzypczak

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031
b.skrzypczak@oberhausen.de

Frau

Olbers

Sachbearbeitung

2

0208 825-9031

Frau

Klaus

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025

Herr

Schmidt

Sachbearbeitung

3

0208 825-9025
d.schmidt@oberhausen.de

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Spickenbom

Arbeitsgruppenleitung

5

0208 825-9377
s.spickenbom@oberhausen.de