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Mofa-Prüfbescheinigung

Für ein Mofa gibt es im eigentlichen Sinne keinen Führerschein. Dennoch benötigt man auch für das Führen eines solchen Gefährtes eine Erlaubnis, die so genannte Mofa-Prüfbescheinigung. Eine solche Bescheinigung stellt nach bestandener Prüfung der TÜV aus, eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist nicht erforderlich.

Für Schüler besteht auch oftmals die Möglichkeit, eine solche Prüfbescheinigung in der Schule zu erwerben. Unter Umständen lohnt hier auch eine Nachfrage beim Schulsekretariat.

Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Weiterführende Informationen

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